06-11-2022, 18:04
(06-11-2022, 17:27)Nappo schrieb: Die Ex hat das doppelte des Vaters und Mieteinkünfte. Könnte eng werden.
Der Vater bezieht aber doch Arbeitslosengeld? So viel kann das nicht sein. Das doppelte Einkommen reicht nicht, es muss auch ein guter absoluter Betrag sein. Er hat auch keine Auskunftsrechte an die Mutter, es obliegt ihm, ein besonders hohes Einkommen glaubhaft zu machen. Bei staatlichen Angestellten wäre das einfach, deren Einkommen lässt sich in Tabellen nachsehen.
Ich würde mir das aufsparen, Evidenzen dazu sammeln und erst in Form einer Antragsbegründung nutzen, wenn die Gegenseite wirklich klagt oder zur Titulierung auffordert.