(09-11-2022, 13:19)Simon ii schrieb:Ja dieser existiert seit 3-4 Jahren(09-11-2022, 12:52)asialife schrieb: Ich würde die Kinder natürlich besuchen , Videocall usw.
Ist Dir klar, daß ein Videocall die Anwesenheit des Vaters nicht ersetzen kann?
Ja das ist mir klar, meine Kiinder sind aber keine Kleinkinder mehr , und ich habe in dem Auswanderungsort auch eine Familie.
(09-11-2022, 12:52)asialife schrieb: Das Problem ist meine Ex ist verheiratet , und bekommt somit keinen Vorschuss mehr , ich bin auch verheiratet aber in dem Land wohin ich gerne auswandern würde .
Existiert jetzt ein Kindesunterhaltstitel oder nicht?
(09-11-2022, 15:16)p__ schrieb: Wenn du wirklich auswandern willst und es kein Mitgliedsland des UN-Unterhaltsübereinkommes mit seinen 65 Vertragsstaaten ist, kann man beim Auflaufen von Unterhaltschulden nur noch versuchen, dich dort zu pfänden. Das ist in den meisten Ländern von Deutschand aus aufwendig und teuer, wird in der Praxis bei Unterhaltschulden eher nicht gemacht.
Auswandern heisst aber auswandern, weg sein. Keine Rückkehr wenns einem nicht mehr passt, kein Erbe in Deutschland. Auserdem sollten die Aussichten gering sein, dass das Land in Zukunft Kursänderungen vornimmt. In Moldavien könnten sie dich irgendwann vielleicht greifen, in Peru eher nicht.
Dieses Land wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit nicht so schnell dem UN-Unterhaltsübereinkommen beitreten.
Die Frage ist wie das mit dem neuen Reisepass nach 10 Jahren abläuft.