11-11-2022, 21:50
Mit schweizer Recht kenn ich mich nicht aus. In D ist ein Vergleich schwierig anzugreifen. Es hat im Unterhaltsrecht hohe Hürden, den oder Teile daraus später zu kippen oder neu zu regeln, die prozessualen Mittel um das erreichen sind auch unterschiedlich. Vielleicht ist das in der Schweiz ja leichter, keine Ahnung. Die Zwangsmittel in D für die Auskunftsverweigerung wären klar: Der Richter oder das Jugendamt können selber Auskunft von Dritten einholen. Sowas wie eine Abfindung würden dann sofort auffliegen.
Ich würde mich auf jeden Fall auf Ärger und eine Pfändung vorbereiten. Das muss nicht passieren, aber könnte.
Ich würde mich auf jeden Fall auf Ärger und eine Pfändung vorbereiten. Das muss nicht passieren, aber könnte.