11-11-2022, 22:42
Hast du Gelder zurückbehalten wie z.B. eine Abfindung, die laut Vergleich den Kindern zusteht, wäre in D der Vergleich auch sofort gegen dich vollstreckbar. In der Schweiz könnte auch noch ein Zwischenschritt nötig sein, um die Vollstreckbarkeit herzustellen. Der ist aber mehr eine Formalität. Tja, und dann wird gepfändet.