13-11-2022, 14:20
Die DDorf-Tabelle ist eine Richtlinie. Der Staat zahlt Unterhaltsvorschuss, daraus lässt sich der Betrag ableiten, der Straffreiheit garantiert. Andernfalls würde sich der Staat selbst strafbar machen. Also ist das der gesetzliche Mindestunterhalt, der die Bedürfnisse des Kindes deckt.
Wer trotz einem vollstreckbaren Titel „nur“ den Unterhaltsvorschuss zahlt wird strafrechtlich nicht belangt. Schulden laufen dennoch auf, aber im Ausland darf man diese ruhig als „fiktiv“ betrachten. Interessiert die Behörden dort nicht.
Wer trotz einem vollstreckbaren Titel „nur“ den Unterhaltsvorschuss zahlt wird strafrechtlich nicht belangt. Schulden laufen dennoch auf, aber im Ausland darf man diese ruhig als „fiktiv“ betrachten. Interessiert die Behörden dort nicht.