13-11-2022, 14:51
§170 StGB gibt es durchaus her, auch bei höheren Zahlungen zu Verurteilungen zu führen, aber da ist die Lustlosigkeit in der Justiz gross, ausserdem führen Strafen dann zum Risiko, dass gar kein Geld mehr fliesst. Dann hat auch die Kassiererseite und der Staat etwas zu verlieren.
§170 StGB: Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Staat hat keine gesetzliche Unterhaltspflicht, der macht sich nicht mit §170 StGB strafbar. Der Lebensbedarf bestimmt sich gem. §1610 nach der Lebensstellung des Bedürftigen. Das Juristengesockse hat das freilich de facto umgedreht, bestimmend ist tatsächlich die Lebensstellung des gar nicht anwesenden Vaters. Schwachsinn, aber ist so hingedreht. Wer also viel verdient, dessen Kind hat einen höheren Lebensbedarf und kann damit auch bei höheren Zahlungen als nur Unterhaltsvorschuss verurteilt werden. Deswegen steht am Anfang jeder richterlichen Tätigkeit die eigenständige Ermittlung der zivilrechtlichen Verhältnisse. Ist der (zivilrechtlich festgestelle) Lebensbedarf gedeckt gewesen?
Wer panische Angst vor §170 StGB hat, der hat tatsächlich kein oder sehr niedriges Einkommen und zahlt ein bisschen was.
§170 StGB: Wer sich einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entzieht, so daß der Lebensbedarf des Unterhaltsberechtigten gefährdet ist oder ohne die Hilfe anderer gefährdet wäre, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Der Staat hat keine gesetzliche Unterhaltspflicht, der macht sich nicht mit §170 StGB strafbar. Der Lebensbedarf bestimmt sich gem. §1610 nach der Lebensstellung des Bedürftigen. Das Juristengesockse hat das freilich de facto umgedreht, bestimmend ist tatsächlich die Lebensstellung des gar nicht anwesenden Vaters. Schwachsinn, aber ist so hingedreht. Wer also viel verdient, dessen Kind hat einen höheren Lebensbedarf und kann damit auch bei höheren Zahlungen als nur Unterhaltsvorschuss verurteilt werden. Deswegen steht am Anfang jeder richterlichen Tätigkeit die eigenständige Ermittlung der zivilrechtlichen Verhältnisse. Ist der (zivilrechtlich festgestelle) Lebensbedarf gedeckt gewesen?
Wer panische Angst vor §170 StGB hat, der hat tatsächlich kein oder sehr niedriges Einkommen und zahlt ein bisschen was.