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Belegpflicht
#2
Die Aussage, dass Du keine Steuer erklärt hast, kannst Du durchaus machen. Bei Vorlage der 12 Gehaltsabrechnungen reicht denen dies, ihre Ausrechnung zu machen. Habe noch nicht erlebt, dass Antwortschreiben kamen á la "Sie müssen aber...", oder "Das glauben wir aber nicht, also nun mal los...."

Wahrscheinlich hast Du auch in den letzten Jahren den Bescheid beigelegt. Jedenfalls fragen manche danach, andere nicht. Anfangs würde ich es schlicht drauf ankommen lassen. Da passiert nichts. Und wenn, dann kann man immer noch sagen: "Upps. Ich habe den Bescheid ja doch. Tja, kann man ja mal vergessen. Ich habe eh keine Ahnung davon."

Verpflichtet bist du nicht zur Abgabe (Stkl. 1 vermutlich). es sei denn, Du würdest explizit aufgefordert vom Finanzamt.

Nur wegen der Altersvorsorgeverträge die Erklärung zu machen, ist i.d.R kein Grund für sich alleine. Je nachdem, um welche Verträge es sich handelt, wirken sie sich ohnehin nur im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen unter Bezugnahme auf die pauschalierten Freibeträge aus. Wenn durch die Rückerstattung aber der Unterhalt steigen würde - also man deshalb alleine in die nächsthöhere Stufe rutschen würde, was auszurechnen wäre - lohnt sich das in der Gegenrechnung nicht.
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Belegpflicht - von i-wahn - 18-11-2022, 10:22
RE: Belegpflicht - von Nappo - 18-11-2022, 11:27
RE: Belegpflicht - von VivaAsia - 20-11-2022, 03:44
RE: Belegpflicht - von i-wahn - 22-11-2022, 15:54
RE: Belegpflicht - von DrNewton - 21-11-2022, 16:36

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