20-11-2022, 00:39
Danke erst einmal für die Antworten.
Mein Plan geht in die selbe Richtung. Ich sammel jetzt einiges, auch von den Augenärzten, das Jugendamt ist aktiv und hat den gemeinsamen Termin ja mit uns gewollt und ich denke es geht auf jeden Fall um die Kindeswohlgefährdung. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich die ganzen Probleme der Umgänge fein säuberlich protokolliert habe und dem Jugendamt vorliegen. Bei der letzten Handgreiflichkeit ließ ich mein Handy laufen, wo man auch hört, wie aggressiv sie schreit vor beiden Kindern. Ich weiß aber nicht, wie hoch man solche Situationen bewerten kann.
Ich dachte eigentlich, wenn eine Augenärztin von "unterlassener Hilfeleistung" spricht und das mir schriftlich gibt, ist das schon was "Großes". Der 2. Augenarzt gab mir auch schriftlich, dass der Termin nicht eingehalten wurde.
In Urlaub wurde geflogen ohne mich zu informieren. Kindesumgänge werden gestrichen, obwohl die psychischen Probleme (Verlustängste) meines Sohnes ihr bekannt waren. Ich finde das summiert sich doch alles auf einigen Gebieten, dass meine Chance trotzdem auf 5 % zu bewerten hätte ich nicht gedacht.
Bei der Umgangsverhandlung hat meine Ex bei der Richterin auch einen bleibenden Eindruck hinterlassen, da sie sehr laut und impulsiv war und von der Richterin ermahnt werden musste. Die Richterin sagte ja, dass es schon eine Kindeswohlgefährdung ist und ich denke nach dem letzten Monaten war es ja noch extremer als davor schon. Also meine Ex hat wirklich GAR NIX davon gelernt.
Meine Ex wird es alles zu 10000 % überreissen. Ihr fehlt einfach die (emotionale) Intelligenz, sie kann sich nicht zusammen reissen. Sie ist ehrlich gesagt auch nicht die Schlauste und in ihrer Familie oder Freundeskreis gibt es wirklich niemanden mit einem durchschnittlichen IQ. Alleine das Zerkratzen der Autos, dass machte der Typ am hellichten (Feier-)tag und parkte genau vor der Haustür meiner Eltern mit seinem Firmenwagen Ich glaube das ich nicht mehr dazu sagen muss.
Die Polizei ist mir sehr entgegen kommend bisher, der Typ wird gar nicht mehr wissen, wie ihm geschieht wenn er den Schaden bezahlen muss und die Geldstrafe. Zum Glück gibts den Nachbarn als Augenzeuge. Nachdem er sich per SMS für die Beleidigung entschuldigt hat, wusste ich schon, dass er eigentlich nur auf dicke Hose machen wollte und von ihr sowieso nur instrumentalisiert wurde. Er ist 2 Köpfe kleiner als ich und wollte nur vor ihr sich wichtig tun.
Ich muss eigentlich nur den normalen Weg gehen mit der Hausratsteilung, der Eigentumswohnung und jetzt mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht. Wenn die Eigentumswohnung verkauft wird, wird ihr es mental sowieso den Rest geben.
Das mit §1628 BGB frage ich meinen Anwalt. Der ist wirklich sehr genau, der Antrag für Aufenhaltsbestimmungsrecht ist schon 1 Woche in Arbeit. Die arbeiten das sehr gewissenhaft aus.
Ich werde aber mehr Wege auch nicht gehen, entweder es klappt oder ich lasse es. Ich werde mich da nicht verrennen. Die Kinder wird sie mich sowieso sehen lassen, mir ist nur ein Dorn im Auge das sie bei ihr aufwachsen. Die freut sich ja, wenn ich sie ihr abnehme und sie Wochenende frei hat.. Stand jetzt.
Psychische Muster und das ich da reingestolpert bin, würde ich nicht sagen. Sie war meine erste große Liebe und Beziehung, dass hat mich geblendet. Bei manchen Sachen habe ich aber meinen Verstand ausgeschaltet, Anhaltspunkte gab es einige. Ich bin einfach zu gutmütig und gelassen. Ihre Familie und sie dachten, dass sie machen können was sie wollten.
Neue Beziehungen lasse ich sowieso erst einmal sein, ich muss das Gift erstmal loswerden und den Kopf frei haben.
@Nappo: Was die Teilungsversteigerung angeht, bist du dir da sicher? Meine Ex hat auf meinen Antrag einen Widerspruch eingelegt und der wurde vom Amtsgericht komplett auseinander genommen. Natürlich hatte sie den mit der Kindeswohlgefährdung begründet. Jetzt gab es eine "Erinnerung", aber selbst da sagt mein Anwalt, gibt es keine klare Richtlinie. Manche Gerichte entscheiden so, manche so.
Mein Anwalt ist sehr genau und realistisch. Die Anträge werden wirklich gut heraus gearbeitet. Finanziell kommt er mir auch entgegen. Auf dem Gebiet habe ich wirklich Glück und bin gut aufgehoben. Die Familienrichterin kennt er auch bestens. Er ist aber natürlich auch kein Zauberer. Ich werde einfach weiterhin gelassen bleiben und hoffentlich demnächst wieder meine Kinder haben. Der Rest liegt sowieso nicht in meiner Hand
Mein Plan geht in die selbe Richtung. Ich sammel jetzt einiges, auch von den Augenärzten, das Jugendamt ist aktiv und hat den gemeinsamen Termin ja mit uns gewollt und ich denke es geht auf jeden Fall um die Kindeswohlgefährdung. Ich hatte vergessen zu erwähnen, dass ich die ganzen Probleme der Umgänge fein säuberlich protokolliert habe und dem Jugendamt vorliegen. Bei der letzten Handgreiflichkeit ließ ich mein Handy laufen, wo man auch hört, wie aggressiv sie schreit vor beiden Kindern. Ich weiß aber nicht, wie hoch man solche Situationen bewerten kann.
Ich dachte eigentlich, wenn eine Augenärztin von "unterlassener Hilfeleistung" spricht und das mir schriftlich gibt, ist das schon was "Großes". Der 2. Augenarzt gab mir auch schriftlich, dass der Termin nicht eingehalten wurde.
In Urlaub wurde geflogen ohne mich zu informieren. Kindesumgänge werden gestrichen, obwohl die psychischen Probleme (Verlustängste) meines Sohnes ihr bekannt waren. Ich finde das summiert sich doch alles auf einigen Gebieten, dass meine Chance trotzdem auf 5 % zu bewerten hätte ich nicht gedacht.
Bei der Umgangsverhandlung hat meine Ex bei der Richterin auch einen bleibenden Eindruck hinterlassen, da sie sehr laut und impulsiv war und von der Richterin ermahnt werden musste. Die Richterin sagte ja, dass es schon eine Kindeswohlgefährdung ist und ich denke nach dem letzten Monaten war es ja noch extremer als davor schon. Also meine Ex hat wirklich GAR NIX davon gelernt.
Meine Ex wird es alles zu 10000 % überreissen. Ihr fehlt einfach die (emotionale) Intelligenz, sie kann sich nicht zusammen reissen. Sie ist ehrlich gesagt auch nicht die Schlauste und in ihrer Familie oder Freundeskreis gibt es wirklich niemanden mit einem durchschnittlichen IQ. Alleine das Zerkratzen der Autos, dass machte der Typ am hellichten (Feier-)tag und parkte genau vor der Haustür meiner Eltern mit seinem Firmenwagen Ich glaube das ich nicht mehr dazu sagen muss.
Die Polizei ist mir sehr entgegen kommend bisher, der Typ wird gar nicht mehr wissen, wie ihm geschieht wenn er den Schaden bezahlen muss und die Geldstrafe. Zum Glück gibts den Nachbarn als Augenzeuge. Nachdem er sich per SMS für die Beleidigung entschuldigt hat, wusste ich schon, dass er eigentlich nur auf dicke Hose machen wollte und von ihr sowieso nur instrumentalisiert wurde. Er ist 2 Köpfe kleiner als ich und wollte nur vor ihr sich wichtig tun.
Ich muss eigentlich nur den normalen Weg gehen mit der Hausratsteilung, der Eigentumswohnung und jetzt mit dem Aufenhaltsbestimmungsrecht. Wenn die Eigentumswohnung verkauft wird, wird ihr es mental sowieso den Rest geben.
Das mit §1628 BGB frage ich meinen Anwalt. Der ist wirklich sehr genau, der Antrag für Aufenhaltsbestimmungsrecht ist schon 1 Woche in Arbeit. Die arbeiten das sehr gewissenhaft aus.
Ich werde aber mehr Wege auch nicht gehen, entweder es klappt oder ich lasse es. Ich werde mich da nicht verrennen. Die Kinder wird sie mich sowieso sehen lassen, mir ist nur ein Dorn im Auge das sie bei ihr aufwachsen. Die freut sich ja, wenn ich sie ihr abnehme und sie Wochenende frei hat.. Stand jetzt.
Psychische Muster und das ich da reingestolpert bin, würde ich nicht sagen. Sie war meine erste große Liebe und Beziehung, dass hat mich geblendet. Bei manchen Sachen habe ich aber meinen Verstand ausgeschaltet, Anhaltspunkte gab es einige. Ich bin einfach zu gutmütig und gelassen. Ihre Familie und sie dachten, dass sie machen können was sie wollten.
Neue Beziehungen lasse ich sowieso erst einmal sein, ich muss das Gift erstmal loswerden und den Kopf frei haben.
@Nappo: Was die Teilungsversteigerung angeht, bist du dir da sicher? Meine Ex hat auf meinen Antrag einen Widerspruch eingelegt und der wurde vom Amtsgericht komplett auseinander genommen. Natürlich hatte sie den mit der Kindeswohlgefährdung begründet. Jetzt gab es eine "Erinnerung", aber selbst da sagt mein Anwalt, gibt es keine klare Richtlinie. Manche Gerichte entscheiden so, manche so.
Mein Anwalt ist sehr genau und realistisch. Die Anträge werden wirklich gut heraus gearbeitet. Finanziell kommt er mir auch entgegen. Auf dem Gebiet habe ich wirklich Glück und bin gut aufgehoben. Die Familienrichterin kennt er auch bestens. Er ist aber natürlich auch kein Zauberer. Ich werde einfach weiterhin gelassen bleiben und hoffentlich demnächst wieder meine Kinder haben. Der Rest liegt sowieso nicht in meiner Hand