22-11-2022, 14:12
Also so langsam geht mir die Diskussion hier auf den Sack...
Da wird so getan, als wenn die MA in den JC nur immergeil darauf wären, die armen Hartz IV Empfänger zu drangsalieren und zu malträtieren und mit Sanktionsbescheiden zu überziehen. Ich habe bis zu meiner vor kurzem eingetretenen Pensionierung seit 2004 in der ARGE / im JC als Führungskraft gearbeitet und weiss wovon ich rede.
Die Sanktionsquote liegt bei ca. 3 % - also nur jeder 33ste wurde überhaupt sanktioniert... Von diesen 3 % waren wiederum 90 % lediglich 10%- Santionen wegen Meldeversäumnissen ohne wichtigen Grund. Ich halte es für durchaus zumutbar, bei einer Einladung ins JC dort auch zu erscheinen -zumindest solange ich Staatsknete erhalte. Das heisst im Ergebnis, dass selbst bei statistischer Unschärfe nur jeder 200-300 ste wegen Arbeitsablehnung/Massnahmeablehnung/ Verstoß gegen die EGV de facto mit 30% des Regelsatzes sanktioniert wurde ... So runs the rabbit...
Warum so wenig ? Es wird seit Jahren nicht mehr sanktioniert - weil eine Sanktion Bestand vorm traditionell arbeitnehmerfreundlichen Sozialgericht haben muss und die MA ungern für die Tonne arbeiten...
Zur hier verherrlichten ehemaligen Arbeitslosenhilfe: 1.) Ich habe seinerzeit als junger Arbeitsvermittler dutzendfach erlebt, wie sich das akademische/geisteswissenschaftliche Proletariat seinen ALG I Anspruch über eine staatsfinanzierte einjährige ABM erworben hat um danach jahre/jahrzehntelang Arbeitslosenhilfe mit BAT IIb Berechnungsgrundlage zu kassieren.. während die Näherin mit 30 Jahren Tätigkeit mit 11 Mark Fuffzich Stundenlohn nach der Alg I Aussteuerung häufig ergänzende Sozialhilfe beantragen musste oder gar nichts mehr bekam ( wegen Ehegatteneinkommen ). War das etwa gerecht ??
Nebenbei: Sanktionen gabs damals zu Alhi-Zeiten auch ( dass hiess damals nur Sperrzeit.. ) - und wurde viel häufiger als heute verhängt.. Soviel zum Gang durchs Museum..
IMHO muss nach wie vor ein Lohnabstandsgebot bestehen. Wer arbeitet muss mehr in der Tasche haben als mit staatlicher Unterstützung... Das ist mein Credo und das ist beim Bürgerlgeld nicht mehr gesichert. Da kann man lautstark lamentieren, dass statt dessen die Löhne allgemein viel zu niedrig sind - Wunschdenken a la Bullerbü, was aber nicht zu Veränderungen führt. Es sei denn, der Arbeitskräftemangel führt marktkonform zu einer allgemeinen Lohnsteigerung.. Dann können ja die, die sich bisher erfolgreich verweigert haben ( ich meine ausdrücklich nicht Alte, Kranke, Behinderte und auch Unterhaltsverpflichtete ..) ja endilch zur eigenen Existenzsicherung beitragen.
ArJa
Da wird so getan, als wenn die MA in den JC nur immergeil darauf wären, die armen Hartz IV Empfänger zu drangsalieren und zu malträtieren und mit Sanktionsbescheiden zu überziehen. Ich habe bis zu meiner vor kurzem eingetretenen Pensionierung seit 2004 in der ARGE / im JC als Führungskraft gearbeitet und weiss wovon ich rede.
Die Sanktionsquote liegt bei ca. 3 % - also nur jeder 33ste wurde überhaupt sanktioniert... Von diesen 3 % waren wiederum 90 % lediglich 10%- Santionen wegen Meldeversäumnissen ohne wichtigen Grund. Ich halte es für durchaus zumutbar, bei einer Einladung ins JC dort auch zu erscheinen -zumindest solange ich Staatsknete erhalte. Das heisst im Ergebnis, dass selbst bei statistischer Unschärfe nur jeder 200-300 ste wegen Arbeitsablehnung/Massnahmeablehnung/ Verstoß gegen die EGV de facto mit 30% des Regelsatzes sanktioniert wurde ... So runs the rabbit...
Warum so wenig ? Es wird seit Jahren nicht mehr sanktioniert - weil eine Sanktion Bestand vorm traditionell arbeitnehmerfreundlichen Sozialgericht haben muss und die MA ungern für die Tonne arbeiten...
Zur hier verherrlichten ehemaligen Arbeitslosenhilfe: 1.) Ich habe seinerzeit als junger Arbeitsvermittler dutzendfach erlebt, wie sich das akademische/geisteswissenschaftliche Proletariat seinen ALG I Anspruch über eine staatsfinanzierte einjährige ABM erworben hat um danach jahre/jahrzehntelang Arbeitslosenhilfe mit BAT IIb Berechnungsgrundlage zu kassieren.. während die Näherin mit 30 Jahren Tätigkeit mit 11 Mark Fuffzich Stundenlohn nach der Alg I Aussteuerung häufig ergänzende Sozialhilfe beantragen musste oder gar nichts mehr bekam ( wegen Ehegatteneinkommen ). War das etwa gerecht ??
Nebenbei: Sanktionen gabs damals zu Alhi-Zeiten auch ( dass hiess damals nur Sperrzeit.. ) - und wurde viel häufiger als heute verhängt.. Soviel zum Gang durchs Museum..
IMHO muss nach wie vor ein Lohnabstandsgebot bestehen. Wer arbeitet muss mehr in der Tasche haben als mit staatlicher Unterstützung... Das ist mein Credo und das ist beim Bürgerlgeld nicht mehr gesichert. Da kann man lautstark lamentieren, dass statt dessen die Löhne allgemein viel zu niedrig sind - Wunschdenken a la Bullerbü, was aber nicht zu Veränderungen führt. Es sei denn, der Arbeitskräftemangel führt marktkonform zu einer allgemeinen Lohnsteigerung.. Dann können ja die, die sich bisher erfolgreich verweigert haben ( ich meine ausdrücklich nicht Alte, Kranke, Behinderte und auch Unterhaltsverpflichtete ..) ja endilch zur eigenen Existenzsicherung beitragen.
ArJa
Duldet ein dekadentes Volk Untreue von Richtern und Ärzten sollte es sich auflösen. ( Platon )