22-11-2022, 14:44
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22-11-2022, 14:48 von NurErzeuger.)
(22-11-2022, 14:12)ArJa schrieb: IMHO muss nach wie vor ein Lohnabstandsgebot bestehen. Wer arbeitet muss mehr in der Tasche haben als mit staatlicher Unterstützung... Das ist mein Credo und das ist beim Bürgerlgeld nicht mehr gesichert.
Ja stimmt, hast Recht. Das mit den Sanktionen wird übertrieben dargestellt. Tatsächlich wurden auch in der Vergangenheit gar nicht so viele sanktioniert, eben, weil eine Sanktion auch vor dem Sozialgericht Bestand haben muss (jedoch wo kein Kläger da kein Richter). Man weiß allerdings heutzutage auch, dass ein Arbeitswilliger durch Sanktionen nicht zur Arbeit ermutigt werden muss und ein persistenter Faulenzer wird durch Sanktionen nicht zur Arbeit motiviert. Wenn überhaupt kurzfristig ohne langfristigen Erfolg. Sanktionen sind schlichtweg sinnfrei. Im Bürgergeld war ja vorgesehen, dass man stattdessen die Menschen mit einer zusätzlichen Geldleistung zur Weiterbildung motiviert, was imho am meisten bringt. Die chronisch Arbeitslosen wird es immer geben und die muss man einfach in einer funktionierenden Gesellschaft mittragen, sofern man keine Purge oder soziale Unruhen möchte.
Das mit dem Lohnabstandgebot ist ein Denkfehler. Ich weiß, so argumentieren alle und insbesondere CDU/CSU Anhänger. Und es ist verdammt einfach auf diesen Jubelzug aufzuspringen. 1. Lohn wird nicht durch den Bürgergeldsatz bestimmt, 2. und vor allem hat jeder, der wenig Lohn bekommt das Recht ALG2 bzw. ab 01.01.23 Bürgergeld ergänzend zu erhalten, somit hat man IMMER mehr Geld in der Tasche als ohne Bürgergeld. Jetzt sogar noch mehr, weil die Freibeträge beim Bürgergeld gestiegen sind. Das mit dem Lohnabstandsgebot ist eine Stammtischplauderei, auf die leider viele hereinfallen.