26-11-2022, 11:15
Die Fortschreibung eines hohen Einkommens als Basiswert für den Kindesunterhalt ist leider üblich.
Der Unterhalt an die Ex erscheint mir sehr hoch und dann auch noch unbefristet. Warum? Gibts dafür eine Begründung im Beschluss? Was hattest du beantragt? Ob davon was angreifbar ist, muss dein Anwalt sagen, der kennt die genauen Anträge, Begründungen und Gegenanträge.
Ansonsten bleibt dir ja nur, dich unsichtbar zu machen. Ich habe keine Ahnung, wie gut man in der Türkei gefunden wird und was dort bei Auslandsschulden möglich ist, kann mir aber vorstellen dass solche Fälle häufig sind, es also vermutlich ausgetretene Pfade, bekannte Wege gibt. Sowohl fürs verschwinden als auch fürs Schulden vollstrecken.
Der Unterhalt an die Ex erscheint mir sehr hoch und dann auch noch unbefristet. Warum? Gibts dafür eine Begründung im Beschluss? Was hattest du beantragt? Ob davon was angreifbar ist, muss dein Anwalt sagen, der kennt die genauen Anträge, Begründungen und Gegenanträge.
Ansonsten bleibt dir ja nur, dich unsichtbar zu machen. Ich habe keine Ahnung, wie gut man in der Türkei gefunden wird und was dort bei Auslandsschulden möglich ist, kann mir aber vorstellen dass solche Fälle häufig sind, es also vermutlich ausgetretene Pfade, bekannte Wege gibt. Sowohl fürs verschwinden als auch fürs Schulden vollstrecken.