26-11-2022, 18:36
Ob da was beim OLG zu machen ist, solltest du mit deinem Anwalt besprechen. Das ist von hier aus unmöglich zu beurteilen, man braucht die genauen Anträge, die genauen Gegenanträge und die genaue Beschlussbegründung. Es kann auch sein, dass die noch gar nicht vorliegt. Nur der Beschluss selbst. Die Begründung kann nachgereicht werden.
Wenn du sowieso unpfändbar bist, dann kannst du dir auch alles sparen und die ihren Vollstreckungstanz aufführen lassen. Unpfändbar sein ist dann aber ein Dauerzustand.
Wenn du sowieso unpfändbar bist, dann kannst du dir auch alles sparen und die ihren Vollstreckungstanz aufführen lassen. Unpfändbar sein ist dann aber ein Dauerzustand.