Das OLG wird die Begründung prüfen. Letzte Chance, sozusagen. Es verbleibt halt ein Geschmäckle: "Der Lump ist einfach abgehauen und will nicht mehr hier in Deutschland 5.000 € verdienen, damit alle schön an seiner Zitze nuckeln können."
Du wärst überrascht, wie viele Familienrichter und *inninen ihre queren Vorstellungen einfließen lassen. Die versuchen das gerne auch ohne "richtige" Begründung, die einer Beschwerdeinstanz Stand hält.
In der Türkei untertauchen und am Ende die zappeln lassen, würde längerfristig wohl schon gehen. Aber Du besuchst ja das Kind ab und zu. Da steht der Gerichtsvollzieher quasi direkt dabei, wenn Du zu Besuch kommst. Sich unpfändbar zu halten, wird unerlässlich sein.
Und ob Madame das Kind noch raus gibt, wenn die ersehnte Kohle in der Höhe eines Nettogehaltes eines Fließbandarbeiters nicht kommt, sind die feuchten Träume vom Shopping am Wochenende dahin und dann werden die bissig.
An das OLG würde ich schon noch gehen. Aber Pläne schmieden für das Danach, solltest Du jetzt schon.
Du wärst überrascht, wie viele Familienrichter und *inninen ihre queren Vorstellungen einfließen lassen. Die versuchen das gerne auch ohne "richtige" Begründung, die einer Beschwerdeinstanz Stand hält.
In der Türkei untertauchen und am Ende die zappeln lassen, würde längerfristig wohl schon gehen. Aber Du besuchst ja das Kind ab und zu. Da steht der Gerichtsvollzieher quasi direkt dabei, wenn Du zu Besuch kommst. Sich unpfändbar zu halten, wird unerlässlich sein.
Und ob Madame das Kind noch raus gibt, wenn die ersehnte Kohle in der Höhe eines Nettogehaltes eines Fließbandarbeiters nicht kommt, sind die feuchten Träume vom Shopping am Wochenende dahin und dann werden die bissig.
An das OLG würde ich schon noch gehen. Aber Pläne schmieden für das Danach, solltest Du jetzt schon.