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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
(28-11-2022, 10:15)Austriake schrieb: Die Richterin hat ihren Standard nach Schema F durchgezogen, das ist normal in Deutschland. Ich habe den Eindruck, du gehörst zur großen Gruppe der Schlupflochsucher. Dass maximal gegen den Mann und zugunsten der Frau und Mutter entschieden wird, ist kein Unrecht sondern der Normalfall vor deutschen Familiengerichten.

Mir scheinen, jetzt ohne Kenntnis der Akten und anderer Details, gravierende Fehler deines Anwalts vorzuliegen.

Zuerst zur Berufstätigkeit der Mutter: auch sie ist zur Erwerbsarbeit verpflichtet, es sei denn, sie wäre z.B. durch Kinderbetreuung daran gehindert - ist sie aber nicht; sie arbeitet wenigstens Teilzeit und hat damit den Beweis erbracht, dass sie sehr wohl arbeiten gehen kann. Warum nur 30 Stunden, muß sie halbwegs begründen und belegen können - das ist Sache deines Anwalts, in diesem Thema herumzubohren.

Zum nachehelichen Unterhalt: in der Regel wird geurteilt ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt mit nachehelicher Solidarität und langer Ehedauer. Meist für einen Zeitraum so um ein Drittel der Ehedauer. Wenn ihr vier, fünf Jahre verheiratet wart (Datum Eheschließung bis Datum Scheidung), dann kann ein unbefristeter nachehelicher Unterhalt eigentlich nicht geurteilt werden. Es wäre Aufgabe deines Anwalts gewesen, das zu verhindern.

Ansonsten würde ich an deiner Stelle spätestens jetzt abtauchen und verschwinden. Das Urteil ist rechtskräftig, derzeit laufen jeden Monat über 2.000 Euro Schulden auf (Unterhalt für Kind und Ex). Das wirst du mit keinem Einkommen in deinem Land je erwirtschaften können - also wirst du diese Schulden auch nie wieder los. Die Höhe des Schulden-Betrags ist dann auch egal. Ob du 10.000 € nicht zurückzahlen kannst oder 100.000 € ist egal.

Naja, das Gericht sieht es ausreichend für die Betreuungsmöglichkeiten im Kindergarten. Aber meine Tochter geht zur Schule. Sie ist in der 1. Klasse. Da sieht man schon wie schlampig gearbeitet wurde. Warum nicht die ehelichen Verhältnisse für die Berechnung herangezogen wurden ist mir wie oben erläutert auch schleierhaft. Gehaltssteigerungen etc. nach der Trennung sind nicht zu berücksichtigen. Warum die ganzen Abzüge für gutverdienende nicht gemacht wurden ist mir auch schleierhaft. Wenn fiktives Einkommen dann auch fiktive Ausgaben.


Naja, ob man die Scheidung zur Ehe zählt, das bezweifle ich. Vielleicht das Trennungsjahr. Mit Trennungsjahr wären es 5 Jahre seit Mitte 2015. Die Richterin weiß doch auch, wie lange wir verheiratet waren und wie lange nachehelicher Unterhalt gezahlt wird. Wird sie einen angreifbaren Beschluss fassen?

Wieso soll ich untertauchen? Bei mir gibt es nichts zu holen. Ich werde auf jeden Fall zu OLG um zu sehen, wie die Begründung dort ist. Ich habe einige Urteile der OLGs gelesen und die scheinen kompetenter zu sein als Amtsrichter. Habt ihr Erfahrungen wie die OLGs drauf sind?
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von akay - 28-11-2022, 10:35
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RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

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