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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
(28-11-2022, 10:35)akay schrieb: Wieso soll ich untertauchen? Bei mir gibt es nichts zu holen. Ich werde auf jeden Fall zu OLG um zu sehen, wie die Begründung dort ist. Ich habe einige Urteile der OLGs gelesen und die scheinen kompetenter zu sein als Amtsrichter. Habt ihr Erfahrungen wie die OLGs drauf sind?

Auf dieser Basis sollte man nicht in die nächste Instanz gehen, nur weil man Beschlüsse von Oberlandesgerichten gefunden hat die einem gefallen.

Ans OLG geht man aufgrund eines spezifischen, nämlich es eigenen Falles und dem ganz spezifischen Beschluss des Amtsgerichts. Das OLG verhandelt nicht neu, sondern prüft nur Fehler des Amtsgerichts. Du kannst am OLG auch nichts Neues vorbringen, was du am Amtsgericht nicht beantragt und begründet hast, das wird auch das OLG unbeachtet lassen. "beantragt und begründet" bedeutet übrigens: Schriftlich in Anträgen und dem Protokoll und nicht mündlich im Gerichtssaal.

Das Risiko der nächsten Instanz sind die Kosten. Du musst deinen Anwalt dafür bezahlen und Gerichtskosten. Du kannst das auch nicht auf den Haufen der übrigen Schulden werfen, schon bevor der Anwalt erneut tätig wird will er Geld sehen. Wenn du unbedingt erneut viel Geld an Juristen zahlen willst, um ohne Erfolgsaussichten mal am OLG gewesen zu sein, dann machs.

Nochmal: Lass das besser diesen oder einen anderen Anwalt entscheiden. Du hast hier im Thread immer nur sehr unkonkrete Angaben gemacht, das war immer herumirren im Nebel. Beurteilen kann das aber nur jemand, der die Anträge, die Protokolle, den Fall kennt.
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von p__ - 28-11-2022, 11:21
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