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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
In diesem Fall hat die Richterin eine Aussage zu einer unterhaltsrechtlich relevanten Situation gemacht. Bleibt die (im Protokoll oder Anträgen!) unwidersprochen und nichts anderes steht gegen diese Aussage, dann steht sie. Es ist Sache des Verpflichteten, nachzuweisen dass der nicht mehr verdienen konnte oder kann.

Ja, ich weiss, das ist pervers, aber so läuft das.
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von p__ - 28-11-2022, 12:05
Auskunftserteilung Unterhalt - von akay - 20-02-2021, 12:03
Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 13:02
RE: Immer noch nicht getrent - von DerU - 06-08-2021, 14:19
RE: Immer noch nicht getrent - von akay - 06-08-2021, 14:45

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