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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
(28-11-2022, 20:19)kay schrieb: Ich wuerde auch versuchen das Urteil anzufechten. ABER Du wirst einen GUTEN und motivierten Anwalt brauchen. Die Huerde musst Du erstmal nehmen.


Was meinst du mit guten und motivierten Anwalt? Ein normaler Anwalt sollte es auch schaffen denke ichSmile

(28-11-2022, 18:27)p__ schrieb: Deine angeblich fehlende Anschrift hat übrigens auch nichts im Beschluss zu suchen. Du hast einen Anwalt und der hat eine zustellfähige Adresse. Es liegt schon nahe, dass die Richterin mit ziemlich viel Böswilligkeit und Verarschungsabsicht handelte. Du wolltest heute deinen Anwalt sprechen, was sagte der?

Trotzdem bleibt die Frage, was beim OLG erreichbar ist. Vom Kindesunterhalt kommst du kaum runter. Beim Ehegattenunterhalt kommst du etwas runter, wenn du die Nichtvollzeit erfolgreich angreifst, um ganz runterzukommen müsstest du die Einkommensfiktion komplett ausräumen. Eine Befristung hattest du offenbar nicht beantragt.


Ja ist halt nicht sehr professionell gemacht. Ich werde mit meinem Anwalt morgen sprechen. Dann sehen wir wie wir vorgehen. Ich werde berichten.
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