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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
(28-11-2022, 14:57)akay schrieb: Zwischenzeitlich hat der Antragsteller Deutschland verlassen und lebt im Ausland. Eine aktuelle Wohnanschrift ist nicht bekannt. Das geltend ge- machte Darlehen bei den Eltern ist unterhaltsrechtlich nicht zu berücksichtigen. Hiermit hat der Antragsteller Anwartschaften in der türkischen Rentenversicherung begründet, was zeigt, dass der Antragsteller schon längere Zeit vor hatte, sich den Unterhaltsverpflichtungen hier zu entziehen und in die Türkei auszuwandern.

Beim Verhandeln kann es nie schaden, den ernst der eigenen Aussage zu unterstreichen - auch gegenüber der eigenen RAin. 

In deinem Fall wäre z.B. ein Brief, abgeschickt aus der Türkei mit Beträgen und Zeiträumen, die Du bereits wärst in DE zu bezahlen schön gewesen. Der gute Wille, aber auch Schmerzgrenzen sollten skizziert sein. Wenn Ex und Gericht unverschämte Vorstellungen haben, gib es nur den Vorschuss vom Jugendamt. Sogar im Beschluss ist diese Möglichkeit aufgezeigt - dafür würde ich mich bedanken, sollte die Auswanderung umgesetzt werden.  

Das Umgangsrecht mit deinem Kind kann die Ex, AG und OLG ganz schnell streichen, wenn die Zahlungen nicht in gewünschter Höhe fließen oder zeitnah auslaufen. 

Die eigene RAin hat Dir vor der Verhandlung eine Prognose abzugeben mit ca. XXX EUR bis XXX EUR bei XXX Dauer zu rechnen ist. Sie hat alle aktuellen OLG und BGH Urteile zu kennen. Sie hat zu wissen welche Dokumente zur Glaubhaftmachung vorzulegen sind. 

Den drei Hexen (inkl. eigene RAin) kannst Du bei der Auswanderungsvariante jährlich eine nette Postkarte schicken.
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RE: Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt - von DerU - 28-11-2022, 22:54
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