30-11-2022, 20:14
Kurzes update
Elternteil B hat Klage 2021 vor dem VG gegen die Unterbringung des Kindes K in einer Wohngruppe eingereicht. Träger ist eine angeblich gemeinnützige GmbH mit 7-stelligen ausgewiesenen Gewinn und berechnet dem JugA angeblich einen hohen vierstelligen Betrag pro Monat. Diese Klage soll ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, wogegen sich Elternteil B wehrt. Die Ermittlung der Kostenbeteiligung nach KostenbeitragsV für Elternteil B ruht daher noch, weil noch nicht über die Unterbringung entschieden wurde. Allerdings wurde K schon im Herbst 2021 volljährig.
Elternteil B hat Klage 2021 vor dem VG gegen die Unterbringung des Kindes K in einer Wohngruppe eingereicht. Träger ist eine angeblich gemeinnützige GmbH mit 7-stelligen ausgewiesenen Gewinn und berechnet dem JugA angeblich einen hohen vierstelligen Betrag pro Monat. Diese Klage soll ohne mündliche Verhandlung entschieden werden, wogegen sich Elternteil B wehrt. Die Ermittlung der Kostenbeteiligung nach KostenbeitragsV für Elternteil B ruht daher noch, weil noch nicht über die Unterbringung entschieden wurde. Allerdings wurde K schon im Herbst 2021 volljährig.