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Kindesunterhalt und nachehelicher Unterhalt
(28-11-2022, 20:19)kay schrieb: Ich wuerde auch versuchen das Urteil anzufechten. ABER Du wirst einen GUTEN und motivierten Anwalt brauchen. Die Huerde musst Du erstmal nehmen.

Der Beschluß ist in einem Punkt fehlerhaft: es wird behauptet, du hättest im Angestelltenverhältnis 5.400 € verdient (wobei das Gericht offenbar nicht unterscheidet zwischen Brutto und Netto). Aber dieses Einkommen wurde als Selbstständiger erzielt, richtig? Und somit Brutto, davon abzuziehen sind die ganzen Sozialabgaben, die du als Selbstständiger nicht zur Hälfte (wie ein Arbeitnehmer) sondern zu 100% selber tragen mußt.
Das könnte der Rechtsfehler sein, der den Gang vor das Oberlandesgericht rechtfertigen würde.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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