02-12-2022, 15:37
Arbeitet die Mutter oder hat sie vor der Schwangerschaft gearbeitet?
Ist der offensichtlich beim JA unterschriebene UH-Titel zeitlich begrenzt?
Ansonsten gilt BGB § 1615l Abs 2.:
"... Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen."
Wenn das Kind schwierig ist oder, wie in Deinem Fall eine schwierige Situation durch Gendefekt entstanden ist, die erhöhten Betreuungsaufwand erfordern, geht das Spielchen weiter.
Ist der offensichtlich beim JA unterschriebene UH-Titel zeitlich begrenzt?
Ansonsten gilt BGB § 1615l Abs 2.:
"... Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht. Dabei sind insbesondere die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung zu berücksichtigen."
Wenn das Kind schwierig ist oder, wie in Deinem Fall eine schwierige Situation durch Gendefekt entstanden ist, die erhöhten Betreuungsaufwand erfordern, geht das Spielchen weiter.
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