02-12-2022, 17:20
(02-12-2022, 15:37)Petrus schrieb: Arbeitet die Mutter oder hat sie vor der Schwangerschaft gearbeitet?
Ist der offensichtlich beim JA unterschriebene UH-Titel zeitlich begrenzt?
Sie hat vor der Geburt gearbeitet, und arbeitet inzwischen (letzter Stand als noch Kontakt) wieder 30 Std. Die Woche.
In der von mir unterschriebenen Urkunde heißt es: Ich verpflichte mich, der Mutter zur Abgeltung ihrer vorgenannten Ansprüche "Summe X" Betreuungsunterhalt bis zum 1. Eines Monats ab "Datum X" , längstens jedoch für die Dauer von 3 Jahren ab Geburt des Kindes zu zahlen.
(02-12-2022, 15:37)Petrus schrieb: Wenn das Kind schwierig ist oder, wie in Deinem Fall eine schwierige Situation durch Gendefekt entstanden ist, die erhöhten Betreuungsaufwand erfordern, geht das Spielchen weiter.
Also heißt es abwarten, gibt es denn nun dann einen Bescheid vom JA wenn der BU endet oder geschieht dies wie gedacht automatisch ab erreichen des 3. Lebensjahres, sprich das ich die mtl. Zahlung einschränken kann?