(03-12-2022, 16:08)p__ schrieb: Sicher ist der fällig. Ist doch einfach: Geburtstag beispielsweise am 15.2., also Mitte Februar. Also ist auch Unterhalt für Februar fällig. Zu zahlen bis 1. Februar.
Das ist eben die Frage, da Unterhalt ja auch in dem Monat zu Zahlen ist in dem das Kind geboren wurde.
Bsp.: Kind geboren 15. Februar. Unterhalt ist für den kompletten Monat Februar zu bezahlen. Das ist also Unterhalt für die Zeit vom 15.Februar bis zum 15. März.
Wenn der Unterhalt nun zum 15. Februar des Jahres X ausläuft wäre ja im Jahr X im Februar kein Unterhalt mehr fällig, da Unterhalt bis 15.Februar bezahlt ist.