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Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"?
#7
Wie geht es eigentlich grundsätzlich mit Eintritt der Volljährigkeit weiter?

Icb weiß,  dass dann das Kind mein alleiniger Ansprechpartner ist und ich den KU direkt an ihn überweisen.

Was ich dann mit dem Gerichtsbeschluss? Wirkt der weiter oder erlischt er? Muss ich dann aktiv eine Abänderung oder das Erlöschen beantragen?

Wie kommt seine Mutter dann "offiziell" mit in das Unterhaltsboot mit rein?

Ein Titel beim Jugendamt existiert übrigens nicht.
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RE: Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"? - von FrüherMorgen66 - 05-12-2022, 06:38

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