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Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"?
#8
(05-12-2022, 06:38)FrüherMorgen66 schrieb: Ein Titel beim Jugendamt existiert übrigens nicht.

Nicht beim Jugendamt, aber einer vom Gericht.

Wenn du dich gut verstehst mit dem volljährig gewordenen Kind, braucht es keinen Gerichtsbeschluss um diesen Titel zu beseitigen. Ein Verzicht gem. §129 und §371 BGB reicht aus.
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RE: Kindesunterhalt: Mehrbedarf im Gerichtsbeschluss für "alle Ewigkeit"? - von p__ - 05-12-2022, 14:53

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