06-12-2022, 16:23
SGB, Schuldrecht, nun Bürgergeld. Und dann eben das immer weniger gesetzgeberisch begründete Unterhaltsrecht. Götz stört es z.B., wie Bedarfe, Verfahren, Grenzen und Gründe immer weiter divergieren und vor allem der BGH sich in irre Regionen versteigt. Eine Sicht, wegen der ich den ganzen Familienrechtsteil des BGH schon vor Jahrzehnten als Familienkriegsverbrecher sehe.
Ich stütze meine Punkte wie immer niemals auf Wünschen und eigenen Fantasien, sondern auf Beweisen und Indizien, allerdings nicht immer öffentlich zugänglich. Im Falle der Fraktionen und Götz ist es sogar öffentlich geworden, im neuesten FamRZ-Newsletter ist die Kritik für eine Richterin aussergewöhnlich deutlich: https://www.famrz.de/files/Media/dokumen...2-2022.pdf
Versteht mich da bitte nicht falsch, es ist nicht so dass es da eine pflichtigenfreundlichere Fraktion gibt um Götz. Es gibt unter den Richtern nur welche, die genervter sind und welche, die das nicht sind.
Ich stütze meine Punkte wie immer niemals auf Wünschen und eigenen Fantasien, sondern auf Beweisen und Indizien, allerdings nicht immer öffentlich zugänglich. Im Falle der Fraktionen und Götz ist es sogar öffentlich geworden, im neuesten FamRZ-Newsletter ist die Kritik für eine Richterin aussergewöhnlich deutlich: https://www.famrz.de/files/Media/dokumen...2-2022.pdf
Versteht mich da bitte nicht falsch, es ist nicht so dass es da eine pflichtigenfreundlichere Fraktion gibt um Götz. Es gibt unter den Richtern nur welche, die genervter sind und welche, die das nicht sind.