07-12-2022, 02:41
Liebes Forum,
ich lese bereits sehr lange mit und habe ein anliegen, bei dem ich Rat für einen Freund suche.
Seit einigen Jahren ist dieser Freund mit einer ukrainischen Frau zusammen. Nennen wir sie Natascha und Thomas.
Natascha und Thomas sind nicht verheiratet und haben keine Kinder. Natascha hat in all den Jahren in der Ukraine gelebt; zuletzt in der Ferienwohnung von Thomas. Thomas hat in all den Jahren in Deutschland in seiner Eigentumswohnung gelebt.
Rd. 3 Monate pro Jahr war Thomas bei Natascha in der Ukraine und rd 3 Monate pro Jahr war Natascha in Deutschland bei Thomas. Die übrigen 6 Monate im Jahr haben beide getrennt gelebt.
Natascha hat Schritt für Schritt ihren Anteil am Lebensunterhalt runtergefahren, weil Thomas sozusagen als Mann den Lebensunterhalt der Frau bezahlen muss. Hartz IV ist für Natascha sozusagen ihr eigenes Geld, wo sich Thomas rauszuhalten hat.
Wie wird der Zeitpunkt festgestellt, ab dem eine Lebensgemeinschaft bestand?
Welche Risiken hat Thomas, wenn er jetzt einfach die Augen zu macht, auf Miete etc. verzichtet und das Amt mitbekommt das Natascha zu unrecht Hartz IV bzw. Bafög abgegriffen hat? Kann von Thomas bspw. verlangt werden die Krankenkassenbeiträge von Natascha zu bezahlen.
ich lese bereits sehr lange mit und habe ein anliegen, bei dem ich Rat für einen Freund suche.
Seit einigen Jahren ist dieser Freund mit einer ukrainischen Frau zusammen. Nennen wir sie Natascha und Thomas.
Natascha und Thomas sind nicht verheiratet und haben keine Kinder. Natascha hat in all den Jahren in der Ukraine gelebt; zuletzt in der Ferienwohnung von Thomas. Thomas hat in all den Jahren in Deutschland in seiner Eigentumswohnung gelebt.
Rd. 3 Monate pro Jahr war Thomas bei Natascha in der Ukraine und rd 3 Monate pro Jahr war Natascha in Deutschland bei Thomas. Die übrigen 6 Monate im Jahr haben beide getrennt gelebt.
Natascha hat Schritt für Schritt ihren Anteil am Lebensunterhalt runtergefahren, weil Thomas sozusagen als Mann den Lebensunterhalt der Frau bezahlen muss. Hartz IV ist für Natascha sozusagen ihr eigenes Geld, wo sich Thomas rauszuhalten hat.
Wie wird der Zeitpunkt festgestellt, ab dem eine Lebensgemeinschaft bestand?
Welche Risiken hat Thomas, wenn er jetzt einfach die Augen zu macht, auf Miete etc. verzichtet und das Amt mitbekommt das Natascha zu unrecht Hartz IV bzw. Bafög abgegriffen hat? Kann von Thomas bspw. verlangt werden die Krankenkassenbeiträge von Natascha zu bezahlen.