(07-12-2022, 23:32)p__ schrieb: Es könnte sich aber lohnen, dort mal einen örtlichen Anwalt zu kontaktieren.
Alles bereits passiert.
Die Dame meldet sich ab oder man findet einen Vergleich. Alles andere dauert viele Jahre und verursacht Gerichts- / Anwaltskosten. Bis der Krieg vorbei ist und aufgeräumt wurde, braucht Thomas vermutlich ein Jahrzehnt bis die Abmeldung durch ist.
Da Natascha sowieso nicht zurück will, ist die Abmeldung in der Ukraine für Natascha sinnvoll. Thomas befürchtet, dass Natascha im Trennungsfall die dafür notwendige Abmeldung umgehen wird, was ihr wegen Kriegschaos gelingen dürfte.
(07-12-2022, 23:32)p__ schrieb: Er könnte auch seine Wohnung in der Ukraine einfach ausräumen lassen und dann verkaufen, bevor Madame dorthin zurückkommt.
Es geht nicht um die faktische Nutzung, sondern um die Meldung beim Einwohnermeldeamt.
Bei Wohnungsverkäufen in der Ukraine wird stadartmäßig vom Notar geprüft, ob die Wohnung durch die Meldung einer Person belastet ist. Ist dies der Fall verlangt der Käufer die vorherige Abmeldung, da er befürchtet, dass der gemeldete mit einem im Nachhinein mit einem Mietvertrag um die Ecke kommt.