08-12-2022, 00:20
Danke für Deine schnellen Antworten!
1. Das hieße
a) Es gibt 2 Wohnungen, in denen jeweils Platz genug für 1 Elternteil und beide Kinder ist, und die beide im gewohnten Umfeld der Kinder (Schule, Freunde, Sportverein, etc.) liegt? Würde theoretisch gehen, statt 4.000 fürs Haus 2 Wohnungen a 2.000 Euro...
b) sie stimmt dem Wechselmodell überhaupt zu. Oder gibt es schon Fälle, wo der Richter es so bestimmt, auch wenn die Mutter eigentlich nicht will?
2. Das beruhigt mich ein bischen. Im Mietvertrag stehen beide Ehepartner. Dass der zu kündigen ist legt der Richter dann fest, auch wenn sie nicht will?
3. Mal angenommen ich habe 10.000 aufm Tagesgeldkonto. Einfach auf ein neues Konto überweisen, dann den Großeltern überweisen? Oder besser in Bar abheben und übergeben?
4. Vor der Ehe: Kein Vermögen, quasi direkt nach Studienende geheiratet. Vermögen derzeit: Gebrauchte Autos, Wohnungseinrichtung, ein paar Monatsgehälter aufm Konto. Wie gesagt, in Summe ist das Vermögen derzeit weniger als der Betrag, den sie während der Ehe geerbt hatte. Dann bekommt sie beim Zugewinnausgleich doch ALLES an Vermögen, um das Erbe "wieder herzustellen". Oder habe ich da was falsch verstanden?
5. Empfehlungen für einen guten Anwalt in München gerne per PN
Nochmal Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten!
1. Das hieße
a) Es gibt 2 Wohnungen, in denen jeweils Platz genug für 1 Elternteil und beide Kinder ist, und die beide im gewohnten Umfeld der Kinder (Schule, Freunde, Sportverein, etc.) liegt? Würde theoretisch gehen, statt 4.000 fürs Haus 2 Wohnungen a 2.000 Euro...
b) sie stimmt dem Wechselmodell überhaupt zu. Oder gibt es schon Fälle, wo der Richter es so bestimmt, auch wenn die Mutter eigentlich nicht will?
2. Das beruhigt mich ein bischen. Im Mietvertrag stehen beide Ehepartner. Dass der zu kündigen ist legt der Richter dann fest, auch wenn sie nicht will?
3. Mal angenommen ich habe 10.000 aufm Tagesgeldkonto. Einfach auf ein neues Konto überweisen, dann den Großeltern überweisen? Oder besser in Bar abheben und übergeben?
4. Vor der Ehe: Kein Vermögen, quasi direkt nach Studienende geheiratet. Vermögen derzeit: Gebrauchte Autos, Wohnungseinrichtung, ein paar Monatsgehälter aufm Konto. Wie gesagt, in Summe ist das Vermögen derzeit weniger als der Betrag, den sie während der Ehe geerbt hatte. Dann bekommt sie beim Zugewinnausgleich doch ALLES an Vermögen, um das Erbe "wieder herzustellen". Oder habe ich da was falsch verstanden?
5. Empfehlungen für einen guten Anwalt in München gerne per PN
Nochmal Danke für die schnellen und hilfreichen Antworten!