08-12-2022, 00:52
Tja, dann hat er einen unkorrigierbaren Fehler gemacht, sich seine Gespielin dort in der Ferienwohnung zu halten. Dann wird er sie nur rauskaufen können oder er vergisst die Wohnung. Ich würde trotzdem räumen. Dann ist die Wohnung schon mal leer, ein Schritt weiter. Sie wird sich woanders anmelden müssen, mit dieser Information lässt sich die Wohnungsanmeldung in der Ferienwohnung vielleicht löschen. "Die wohnt in Wirklichkeit woanders!"
Gekaufte Richter sind doch gut. Er kann ja auch kaufen. Am besten über einen Mittelsmann. Ein Geldschein bei der Löschungsforderung hilft vielleicht schon.
Gekaufte Richter sind doch gut. Er kann ja auch kaufen. Am besten über einen Mittelsmann. Ein Geldschein bei der Löschungsforderung hilft vielleicht schon.