16-12-2022, 20:15
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16-12-2022, 20:15 von Durchschnitt072.)
Hallöchen in die Gruppe,
heute war ich beim Gericht mit meiner Ex-Anwältin. Sie schrieb mich vor ein paar Wochen an ob sie mich in der Unterhaltsangelegenheit zwischen mir und dem Land........ weiterhin vertreten könnte. Heute kamen wir beide beim Amtsgericht an und die Unterhaltsvorschussstelle sowie die Richterin waren erstaunt das ich dort überhaupt noch aufschlage.
Es gab einen Vergleich. Bis heute sind ca. 10.000 Euro Rückständiger Unterhalt offen. Ich zahle seit August oder September 2019 (Auskunftsersuchen) 50 Euro pro Monat an die Unterhaltsvorschusskasse. Mir wurden ca. 5200 Euro von der Unterhaltsvorschusskasse erlassen und ich muss bis September 2023 (Volljährigkeit meines Sohnes) 100 Euro pro Monat (214 Euro für die nächsten 8 Monate kommen noch oben rauf. Insgesamt 6500 Euro Rückstand) an die Vorschussstelle zahlen. Ab Oktober 2023 muss ich nur noch 50 Euro pro Monat an die Vorschusstelle für die Rückstände bezahlen. Im Urteil wurde von seitens der Vorschussstelle eine Vollstreckungsverzichtserklärung erklärt und aufgenommen. Die Richterin meinte darauf das dass abzahlen ewig dauern würde worauf die Vorschussstelle aber meinte das dass nicht so schlimm sei. Ich zahle bis jetzt auch schon immer pünktlich und zuverlässig.
Die Gerichtskosten werden gegenseitig aufgehoben und die VHK nachträglich bewilligt.
Ich persönlich bin zufrieden. Es ist immer noch viel Geld aber bezahlbar. Meine Anwältin bestand darauf das alle Zahlungsbedingungen im Urteil stehen.
heute war ich beim Gericht mit meiner Ex-Anwältin. Sie schrieb mich vor ein paar Wochen an ob sie mich in der Unterhaltsangelegenheit zwischen mir und dem Land........ weiterhin vertreten könnte. Heute kamen wir beide beim Amtsgericht an und die Unterhaltsvorschussstelle sowie die Richterin waren erstaunt das ich dort überhaupt noch aufschlage.
Es gab einen Vergleich. Bis heute sind ca. 10.000 Euro Rückständiger Unterhalt offen. Ich zahle seit August oder September 2019 (Auskunftsersuchen) 50 Euro pro Monat an die Unterhaltsvorschusskasse. Mir wurden ca. 5200 Euro von der Unterhaltsvorschusskasse erlassen und ich muss bis September 2023 (Volljährigkeit meines Sohnes) 100 Euro pro Monat (214 Euro für die nächsten 8 Monate kommen noch oben rauf. Insgesamt 6500 Euro Rückstand) an die Vorschussstelle zahlen. Ab Oktober 2023 muss ich nur noch 50 Euro pro Monat an die Vorschusstelle für die Rückstände bezahlen. Im Urteil wurde von seitens der Vorschussstelle eine Vollstreckungsverzichtserklärung erklärt und aufgenommen. Die Richterin meinte darauf das dass abzahlen ewig dauern würde worauf die Vorschussstelle aber meinte das dass nicht so schlimm sei. Ich zahle bis jetzt auch schon immer pünktlich und zuverlässig.
Die Gerichtskosten werden gegenseitig aufgehoben und die VHK nachträglich bewilligt.
Ich persönlich bin zufrieden. Es ist immer noch viel Geld aber bezahlbar. Meine Anwältin bestand darauf das alle Zahlungsbedingungen im Urteil stehen.