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Bürgergeld, Düsseldorfer Tabelle 2023
#56
Aus einem Referentenentwurf zur Mindestunterhaltsfestsetzung:

A. Problem und Ziel
...Da das steuerfrei zu stellende sächliche Existenzminimum von Kindern für 2021 nach dem nunmehr veröffentlichten 13. Existenzminimumbericht monatlich 17 Euro über dem für 2021 vorgesehenen Mindestunterhalt liegt, ist eine Korrektur für das Jahr 2021 notwendig.

B. Lösung
Auf dieser Grundlage erfolgt die Festlegung des Mindestunterhalts im Rahmen dieser Rechtsverordnung nach § 1612a Absatz 4 BGB. Ausgehend hiervon ist der Mindestunterhalt im Ausgangsbetrag für das Jahr 2021 auf 451 Euro festzulegen.

C. Alternativen
Keine.
---------

Wie man sieht ist es kinderleicht eine alternativlose Lösung zu finden. Weil das Existenzminimum um 17 Euro gestiegen ist, mussten sich Juristen um einen neue Verordnung bemühen. Der Unterhalt 2021 war ja bereits festgesetzt, trotzdem wird es schwupps geändert.
Aktuell hat man 10% Inflation zum Vorjahr und die Väter sollen das abfedern. Das ist Faschismus.
Aber das System siegt und wird uns alle überleben. Geld ist genug da. Und eine Lösung wird immer gefunden. Die nächsten Jahrzehnte werden wir die freiheitliche Ordnung ad acta gelegt haben. Weltweit.
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RE: Bürgergeld, Düsseldorfer Tabelle 2023 - von bio - 17-12-2022, 11:18

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