(21-12-2022, 20:28)NurErzeuger schrieb: @DrNewton
Das ist in der Tat richtig. Dieser Selbstbehalt ist nur zum Schein. Würde man ihn aufgrund einer Unterhaltserhöhung plötzlich unterschreiten, dürfte man jetzt nicht den Unterhalt kürzen.
Zu deiner Frage. Aufstocken wegen Unterhalt ist nichts anderes wie eine normale ALG2-Antragstellung. Einzig was man zusätzlich benötigt, ist die Anlage EK "Anlage zur Feststellung der Einkommensverhältnisse einer in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person ab 15 Jahren". Hier muss man dann unter Punkt 4.2 "Sonstige Absetzungen" die unterhaltsberechtigten Kinder und die Höhe des Unterhalts eintragen. Als Nachweis wird benötigt - Zitat: "Bitte legen Sie den Unterhaltstitel (zum Beispiel Urteil, gerichtliche Einigung, Unterhaltsurkunde) vor und weisen Sie die tatsächlichen Zahlungen nach."
Mehr ist das nicht und man muss sich nicht extra einlesen. In 15 Minuten hat man alles ausgefüllt und ans Jobcenter geschickt. Die Anträge sind ja mittlerweile so gemacht, dass auch jeder Jobcentertourist, der kurz aus seinem Heimatland vorbeischaut, diese ohne Probleme ausfüllen kann.
Der "Nachweis der tatsächlichen Zahlung" ist ja die Crux! Als ich dann schon schlauer war -als wie von mir weiter oben beschrieben- und ich erneut JC Abhängig war, war genau DAS der Grund, wieso eben Unterhalt nicht berücksichtigt wurde - ich hatte ja wegen Geldmangels nicht "tatsächlich" gezahlt-, von daher konnte das dann bei mir eben alles als Schulden auflaufen , denn die ZahlungsVERPFLICHTUNG bestand ja trotzdem...............................................