29-12-2022, 19:30
Das kann man leider mit 100%iger Sicherheit nicht sagen. Eine wichtige Frage wäre: Ist Dein Arbeitgeber überhaupt dort schon bekannt? Und ist dort eine Kontoverbindung von dir bekannt?
Da du die Lebensumstände der Ex nicht kennst, bleibt viel Spekulation. Manche geifern jetzt schon nach dem 01. Januar, andere wiederum sind schlicht zu blöd und kriegen gar nichts mit.
Meist ist es so, dass wenn die andere Seite etwas unternimmt, Du vom Amtsgericht eine Vorpfändungsverfügung bekommst. Das meist dann, wenn ein Arbeitgeber oder/und eine Kontonummer bekannt ist.
Dann weiß der Arbeitgeber: Aha. Da kommt was. Ich habe die Rangfolgen zu beachten. Innerhalb von 4 Wochen erfolgt dann die eigentliche Pfändungsverfügung. Das ist der Fall, den Du verhindern willst.
Durch Zahlung des Rückstandes + Gebühren ist die Sache dann aber auch schon vom Tisch und es kommt schlicht nicht zur Pfändung an sich.
Fehlen denen aber Daten, wie z.B. die des Arbeitgebers etc., dann wird ein Gerichtsvollzieher bemüht, dem die Urkunde/Beschluss auf den überladenen Tisch geknallt wird. Der meldet sich dann bei Dir, zwecks Vollstreckung. Den kann man dann fragen, wie viel offen ist und direkt über ihn zahlen. Sache erledigt.
Bei beiden Varianten bekommst du in jedem Fall Bescheid, wo die Mutter wohnt. Schlicht deshalb, weil ja die Anschrift des Gläubigers auf den Formularen (auch bei Vorpfändungsverfügungen etc) drauf steht. Du bekommst darüber entsprechende Kopien.
Also Zocken kannst Du schon ,-) Musst halt Nerven haben
Da du die Lebensumstände der Ex nicht kennst, bleibt viel Spekulation. Manche geifern jetzt schon nach dem 01. Januar, andere wiederum sind schlicht zu blöd und kriegen gar nichts mit.
Meist ist es so, dass wenn die andere Seite etwas unternimmt, Du vom Amtsgericht eine Vorpfändungsverfügung bekommst. Das meist dann, wenn ein Arbeitgeber oder/und eine Kontonummer bekannt ist.
Dann weiß der Arbeitgeber: Aha. Da kommt was. Ich habe die Rangfolgen zu beachten. Innerhalb von 4 Wochen erfolgt dann die eigentliche Pfändungsverfügung. Das ist der Fall, den Du verhindern willst.
Durch Zahlung des Rückstandes + Gebühren ist die Sache dann aber auch schon vom Tisch und es kommt schlicht nicht zur Pfändung an sich.
Fehlen denen aber Daten, wie z.B. die des Arbeitgebers etc., dann wird ein Gerichtsvollzieher bemüht, dem die Urkunde/Beschluss auf den überladenen Tisch geknallt wird. Der meldet sich dann bei Dir, zwecks Vollstreckung. Den kann man dann fragen, wie viel offen ist und direkt über ihn zahlen. Sache erledigt.
Bei beiden Varianten bekommst du in jedem Fall Bescheid, wo die Mutter wohnt. Schlicht deshalb, weil ja die Anschrift des Gläubigers auf den Formularen (auch bei Vorpfändungsverfügungen etc) drauf steht. Du bekommst darüber entsprechende Kopien.
Also Zocken kannst Du schon ,-) Musst halt Nerven haben