29-12-2022, 19:49
Der Gerichtsvollzieher gibt keine Anschrift der Mutter raus. Der vollstreckt nur eine vollstreckbare Urkunde. Der Ablauf ist einfach, gepfändet werden kann schon am dritten Tag des Monats, an dem du nicht mehr genug bezahlt hast. Zuerst pfändet der deine Konten, deinen Arbeitgeber, alle offiziellen Einnahmen die du hast. Hast du nichts, kommt er manchmal vorbei, aber das ist eigentlich nur die Vorbereitung oder gleich die Abnahme einer Vermögensauskunft.
Die Jugendämter (Beistandschaft) schreiben normalerweise erst, bevor sie pfänden, aber viel mehr Verzögerung ist dadurch auch nicht zu erwarten.
Auch eine neue Klage deinerseits auf Herabsetzung bringt keine Adressen. Sicherlich hat sie eine Beistandschaft, die regelt das für sie, ohne Adresse. Das ist Absicht, das ganze System ist darauf ausgerichtet, dass Mutter und Kind von dir isoliert bleiben, bei dir aber jederzeit und voll zugelangt werden kann. Du bist für Jeden, Jugendamt, Mutter, aus Glas; komplett. Die Mutter wird vor dir opak gehalten, komplett.
Für die Adresse deines Kindes musst du dich durch Einwohnermeldeämter hangeln und dafür bezahlen.
Für eine Herabsatzungsklage besteht leider Anwaltspflicht. Da musst du zum Juristengesockse, damit anderes Juristengesockse über dich richtet.
Für dich gibts drei Möglichkeiten: 1. In voller Höhe weiterzahlen 2. Abänderungsklage probieren wenn Begründung und Erfolgsaussichten vorhanden 3. Nichts mehr zahlen und dauerhaft (!) pfändungsfest sein.
Ich habe Nr. 3 gewählt und nicht eine Sekunde bereut.
Die Jugendämter (Beistandschaft) schreiben normalerweise erst, bevor sie pfänden, aber viel mehr Verzögerung ist dadurch auch nicht zu erwarten.
Auch eine neue Klage deinerseits auf Herabsetzung bringt keine Adressen. Sicherlich hat sie eine Beistandschaft, die regelt das für sie, ohne Adresse. Das ist Absicht, das ganze System ist darauf ausgerichtet, dass Mutter und Kind von dir isoliert bleiben, bei dir aber jederzeit und voll zugelangt werden kann. Du bist für Jeden, Jugendamt, Mutter, aus Glas; komplett. Die Mutter wird vor dir opak gehalten, komplett.
Für die Adresse deines Kindes musst du dich durch Einwohnermeldeämter hangeln und dafür bezahlen.
Für eine Herabsatzungsklage besteht leider Anwaltspflicht. Da musst du zum Juristengesockse, damit anderes Juristengesockse über dich richtet.
Für dich gibts drei Möglichkeiten: 1. In voller Höhe weiterzahlen 2. Abänderungsklage probieren wenn Begründung und Erfolgsaussichten vorhanden 3. Nichts mehr zahlen und dauerhaft (!) pfändungsfest sein.
Ich habe Nr. 3 gewählt und nicht eine Sekunde bereut.