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Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung
#2
Hallo Zwangszahler

Nach Ablauf von sechs Monaten vermutet das Gesetz unwiderleglich, dass der ausgezogene Partner dem verbliebenen Partner die Wohnung endgültig zur alleinigen Nutzung überlassen will, § 1361b Abs. IV des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). In diesem Fall kann der Partner nicht einfach wieder in die Wohnung zurückkehren.
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RE: Trennungsjahr, Verhinderung Rückkehr in Wohnung - von Same - 04-01-2023, 14:40

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