05-01-2023, 20:54
Zitat:
Davon wird deiner Freundin aber nichts gefallen, denke ich.
Meld dich mal beizeiten wieder, welche Lösung es letzten Endes geworden ist. Das wollen hier sicher viele wissen.
Hab vielen Dank für die Antwort!
Du und die anderen Foristen haben mir sehr geholfen. Nicht wie erwartet, aber der Hinweis zur Selbstreflektion war hier mehr als angebracht.
Dann habe ich auch nur noch eine große Frage: Wenn wir nicht heiraten, aber zusammen wohnen, zahle ich im Falle einer Trennung ggbf. nur für das Kind Unterhalt, oder gibt es da auch mögliche Forderungen von Ihr gegen mich?
Wichtig: Die Frage stelle ich für den Fall eines gemeinsamen Kindes im gemeinsamen Haushalt, dann Trennung und Auszug eines Elternteils.
Mir ist völlig klar, dass eine "Ex-Perle" keinen Unterhalt von Ihrem "Ex-Macker" in Deutschland verlangen kann.
Ansonsten habt Ihr mir abschließend geholfen und ich bedanke mich nochmal.
Wenn es Neuigkeiten gibt, werde ich Sie mit euch teilen.