07-01-2023, 12:28
(07-01-2023, 11:02)Ruffys schrieb: Wenn das JC einen geringeren Betrag zustimmen würde, könnte die KM dann Unterhalt Vorschuss beantragen oder stockt das JC den Unterhalt bzw das Bürgergeld dann einfach bei der Mutter als Grundsicherung fürs kind auf?
Noch mal meine Frage von oben. Ist die KM überhaupt noch Ansprechpartner für Unterhalt fürs kind oder ist alleinige das JC zuständig?
Aktuell zahle ich ja an die KM direkt, wäre es zukünftig klüger den Unterhalt an das JC zu entrichten, diese Möglichkeit bestünde ja auch? Zumindest wäre ich dann aus Ihrer Schusslinie und die Gefahr von ihr wegen zu geringem Unterhalt vors FamG gezerrt zu werden geht gegen null da sie sich dann mit dem JC auseinandersetzen müsste wenn etwas beim Unterhalt nicht passt.
Sobald die KM beim JC beantragt, wird dieses für dich der Ansprechpartner, nicht mehr die KM. Denn erstmal bist du für den Unterhalt zuständig. Das JC wird wenn der Mindestunterhalt abzüglich des Kindergeldes nicht gezahlt wird die KM auf die UVK verweisen. Die UVK ist vorrangig vor dem JC und es muss somit dort ein Antrag gestellt werden. Erst danach kommt das JC ins Spiel bezüglich Deckung des Bedarfs fürs Kind. Selbstverständlich wird das JC fordern was es kann und du wirst dich mit Ihnen einigen müssen. Den Unterhalt kannst du trotzdem weiterhin an die KM überweisen.