08-01-2023, 13:11
Das Familienrecht hält am Szenario fest "Kanonier auf Heimaturlaub schwängert Dienstmädchen". Für Verheiratete ist es schon deutlich weiter, etwa 1955. Da gilt "Hascherl vom Lande wird schwanger gemacht, heiratet älteren reichen Lüstling, wird dann nach fünf Jahren durch eine Jüngere ausgetauscht und fällt nun mit dem Kindelein zurückgelassen in tiefe Not".
Was im gesprochene Familienrecht verordnet wird, ist derart peinlich und kaputt, dass Juristen, hätten sie Ehre, eigentlich allesamt Selbstmord begehen müssten wegen unüberbrückbarer Differenzen mit dem Verstand.
Was im gesprochene Familienrecht verordnet wird, ist derart peinlich und kaputt, dass Juristen, hätten sie Ehre, eigentlich allesamt Selbstmord begehen müssten wegen unüberbrückbarer Differenzen mit dem Verstand.