09-01-2023, 17:41
(09-01-2023, 17:09)Pendragon schrieb: -Gemeinsames Sorgerecht schon vor Schwangerschaft vereinbaren (besteht Sie drauf)
-ABR gemeinsam im Vorfeld (besteht Sie sehr hart drauf)
-Sie besteht noch härter auf den Vaterschaftstest damit ich Sicherheit habe (wenn es so weit ist)
-mod. Zugewinngemeinschaft (Ausschluss von Zahlung am Ende der Ehe) -> bitte hierzu nicht antworten, habe meine Hausaufgaben noch nicht abschließend erledigt
-Feststellung Anfangsvermögen / Anfangsinventar / Anfangsbestände
-Jede Anschaffung gehört einem von uns beiden und bleibt Eigentum
Die Beurkundung des gemeinsamen Sorgerechts geht vor Geburt, aber nicht vor Schwangerschaft. Wenn vor Geburt beurkundet wird, wird der Mutterpass benötigt. Eine Grundlage muss schon da sein.
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teilrecht des Sorgerechts. Das hat man automatisch gemeinsam, sobald das gemeinsame Sorgerecht beurkundet ist.
Der Vaterschaftstest ist eine schnelle 100 EUR - Sache wenn das Kind da ist. Da aber Vaterschaftsanerkennung und Sorgerecht bereits beurkundet sind, läuft das nur noch unter "letzte Sicherheit". Wenn man so offen miteinander redet wir ihr beide und alles so systematisch plant, hat der keinen Wert mehr.
Die modifizierte Zugewinngemeinschaft bei Eheschliessung ist besser als gar nichts, aber immer noch schlechter wie unverheiratet. Sie schützt nicht vor heftigen Unterhaltspflichten und sie ist gerade dann angreifbar, wenn sie wirklich greifen soll, also ein hoher Kassenbestand und ein hohes Einkommen vor niedrigem Einkommen der Partnerin schützen. Nicht angreifbar ist sie, wenn die Einkommensunterschiede und die Unterschiede bei den verdienten Rentenpunkten sowieso nicht sehr gross sind. Da sind wir wieder bei dem Thema, das schon oft beschrieben wurde: Einkommensunterschiede als Ehegift mit Wirkung bis zum Lebensende. Ein ansprechbarer Vater für die Kinder ist übrigens dasselbe wie eine ansprechbare Mutter. Auch du kannst Elternzeit nehmen. Oder Teilzeit. Die Einbussen bei deinem höheren Verdienst sind vielleicht geringer wie deine erhöhten Pflichten bei Eheende.
Anschaffungen während der Ehe sind bei der Scheidung die weitaus am meisten überschätzten Streitpunkte. Die anderen Verpflichtungen zu Unterhalt und Ausgleichen und Kosten (Juristen), sind so viel extrem höher, dass die Spülmaschine, der Gebrauchtwagen, die Unterhaltungselektronik dagegen so gut wie vernachlässigbar sind. Das kannst du getrost ignorieren. Einziger relevanter Punkt sind Immobilien.
Jeder sein Zimmer sollte heute eigentlich selbstverständlich sein. Da ja Heimbüro populär geworden ist, ist das schon deshalb wichtig. Ein privater Raum ist unschätzbar. Und glaub mir, auch die Anziehung aufeinander bleibt wesentlich frischer, wenn man nicht jede Nacht jeden Schnarcher des Partners neben sich hat.