Hallo...
Zum Bafög Antrag musst du Auskunft geben...
Weil Bafög ist vorrangig vor Unterhalt.
Unterhaltstechnisch bist du meiner Meinung nach raus,
Weil du nur eine Erstausbildung mit Eventuellen Unterhalt bedienen musst.
Zum zweiten steht das eventuelle Studium (Schule) deinen Angaben nach in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Ausbildung..auch hier Unterhaltskette unterbrochen.. und Sie hat schon ein Jahr in Vollzeit als Verkäuferin gearbeitet..auch hier schon die Unterhaltskette fast unangreifbar unterbrochen..
Interessant könnte es nur werden, wenn Das Studium
(Schule) lnhaltlich mit dem erlernten Beruf zusammenhängt..
Da entscheiden Richter trotz Unterbrechung der Unterhaltskette gerne mal anders..
Gruss Bumpi
Zum Bafög Antrag musst du Auskunft geben...
Weil Bafög ist vorrangig vor Unterhalt.
Unterhaltstechnisch bist du meiner Meinung nach raus,
Weil du nur eine Erstausbildung mit Eventuellen Unterhalt bedienen musst.
Zum zweiten steht das eventuelle Studium (Schule) deinen Angaben nach in keinem inhaltlichen Zusammenhang mit der Ausbildung..auch hier Unterhaltskette unterbrochen.. und Sie hat schon ein Jahr in Vollzeit als Verkäuferin gearbeitet..auch hier schon die Unterhaltskette fast unangreifbar unterbrochen..
Interessant könnte es nur werden, wenn Das Studium
(Schule) lnhaltlich mit dem erlernten Beruf zusammenhängt..
Da entscheiden Richter trotz Unterbrechung der Unterhaltskette gerne mal anders..
Gruss Bumpi