24-01-2023, 02:38
Guten Abend,
ich bin Vater eines bald sechsjährigen Kindes.
Von der Mutter habe ich mich kurz nach der Geburt getrennt, wir waren nie verheiratet.
Die gemeinsame Sorge wird mir trotz mehrfacher Anläufe von den Gerichten verwehrt.
Was das gSR angeht, sehe ich für mich keine realistische Perspektive in den nächsten Jahren.
Die Mutter hasst mich aufs Blut und versucht von Anfang an,
den Umgang mit meinem Kind zu erschweren und aufs Minimum zu begrenzen.
Umgangsvereitelung wird von ihr betreiben, allerdings „nur“ sporadisch und in dem Rahmen,
der nicht eindeutig erkennen lässt,
dass sie gegen den jeweils bestehende juristischen Rahmen verstößt (gerichtlich gebilligte Vergleiche zum Umgang).
Ich habe mein Kind zwar somit doch recht regelmäßig gesehen, aber rein zeitlich betrachtet viel zu wenig.
Die Mutter lässt sich, nach wie vor, auf einen Austausch mit mir nicht ein (nicht verbal und nicht schriftlich).
Ab und an kommen Handlungsanweisungen von ihr per Email zum geforderten „Handling“ des Kindes.
Telefonieren darf ich mit dem Kind nicht, obwohl es inzw. für kurze Telefonate absolut dazu im Stande ist.
Diverse Familienberatungen sind tot gelaufen, da die Ex letztlich jede aktive Kooperation verweigert.
Dieser Umstand blieb natürlich stets sanktionslos.
Das Jugendamt verweist erneut auf das Familiengericht,
da es sich nicht mehr im Stande sieht in dieser Sache zu verhandeln.
Der Kampf ums Kind hat mich mürbe gemacht und ich habe erkennen müssen,
dass einem der (vorgebliche) Rechtsstaat und seine Institutionen im Bemühen um sein Kind nicht nur nicht dienlich sind,
sondern die Mutter bei der Entsorgung und Ausgrenzung des Vaters aktiv unterstützen.
Ich hatte in meinem Leben immer wieder mit Depressionen zu tun, wovon meine Ex auch wusste,
und dieses bei jeder Verhandlung gegen mich ausschlachtet.
Die ganze Kindesentzug-Nummer und die unfreiwillige Don-Quijote-Rolle haben mich psychisch noch weiter runtergezogen.
Zu Beginn von Corona habe ich meinen Job hingeschmissen,
weil ich auch keinen Sinn darin sah meine Ex und diesen Staat bei meiner Entsorgung finanziell zu belohnen.
Inzw. bin ich Bürgergeldler.
Durch div. inoffizielle Nebentätigkeiten komme ich halbwegs OK über die Runden.
Trotz der Tatsache, dass ich nur ein Zaungast und Besuchsonkel bin, habe ich mich wirklich immer 100%ig um eine innige,
liebevolle und stabile Bindung zu meinem Kind bemüht.
Und zum Glück hat das hingehauen. Unsere gemeinsame Zeit ist super, ich biete ihm wirklich viel.
Es will immer wieder zu mir und kann sich eher schlecht von mir trennen.
Im Laufe der letzten Jahre habe ich zwei Umgangsverfahren geführt, die zur Folge hatten,
dass ich trotz aller Hürden erreichen konnte,
dass ich sukzessiv mehr Zeit mit meinem Kind vom Gericht anerkannt bekam.
Seit 2,5 Jahren kann mein Kind bei mir jedes 2. WE übernachten, was absolut problemlos klappt.
Dennoch war die Ex erfolgreich damit, dass mir mein Wunsch die Schulferien hälftig zu teilen vom Gericht verwehrt wurde.
Da mein Kind sich inzw. bestens artikulieren kann und nach dem Sommer eingeschult wird,
möchte ich einen erneuten Anlauf bei Gericht wagen.
Die zentralen Punkte meines geplanten Antrags sind:
1. Hälftige Schulferien
2. Ermöglichung von (Video)Telefonaten zw. Kind und Vater an zwei Tagen in der Woche.
(Hierzu stelle ich auch gerne das Handy zur Verfügung, das die Mutter für das Kind verwalten kann)
Wie ist eure Einschätzung -
Ist das realistisch erreichbar, angesichts der folgenden Defizite und Widerstände?
1. Bestehende Arbeitslosigkeit
2. Habe nur eine kleine Wohnung, kann dem Kind kein eigenes Zimmer stellen
3. Mutter wird wieder argumentieren, ich sei zu depressiv, um „so lange“ Umgang mit dem Kind am Stück zu haben.
(Diagnosen liegen weder der Gegenseite noch dem Gericht vor. Ich habe die Vorwürfe zwar bestritten allerdings nicht widerlegen
können. Im Falle einer Anregung einer Begutachtung würde ich diese ablehnen, da ich darin keine Chance der Verbesserung meiner
Ausgangslage sehe)
4. Mutter wird behaupten, das Kind hätte keinen immanenten Wunsch mit mir zu telefonieren.
Wobei ich mir recht sicher bin, dass es bei einer zu erwartenden (erneuten) Befragung durch die Verfahrensbeiständin
diesen Wunsch frei äußern würde.
ich bin Vater eines bald sechsjährigen Kindes.
Von der Mutter habe ich mich kurz nach der Geburt getrennt, wir waren nie verheiratet.
Die gemeinsame Sorge wird mir trotz mehrfacher Anläufe von den Gerichten verwehrt.
Was das gSR angeht, sehe ich für mich keine realistische Perspektive in den nächsten Jahren.
Die Mutter hasst mich aufs Blut und versucht von Anfang an,
den Umgang mit meinem Kind zu erschweren und aufs Minimum zu begrenzen.
Umgangsvereitelung wird von ihr betreiben, allerdings „nur“ sporadisch und in dem Rahmen,
der nicht eindeutig erkennen lässt,
dass sie gegen den jeweils bestehende juristischen Rahmen verstößt (gerichtlich gebilligte Vergleiche zum Umgang).
Ich habe mein Kind zwar somit doch recht regelmäßig gesehen, aber rein zeitlich betrachtet viel zu wenig.
Die Mutter lässt sich, nach wie vor, auf einen Austausch mit mir nicht ein (nicht verbal und nicht schriftlich).
Ab und an kommen Handlungsanweisungen von ihr per Email zum geforderten „Handling“ des Kindes.
Telefonieren darf ich mit dem Kind nicht, obwohl es inzw. für kurze Telefonate absolut dazu im Stande ist.
Diverse Familienberatungen sind tot gelaufen, da die Ex letztlich jede aktive Kooperation verweigert.
Dieser Umstand blieb natürlich stets sanktionslos.
Das Jugendamt verweist erneut auf das Familiengericht,
da es sich nicht mehr im Stande sieht in dieser Sache zu verhandeln.
Der Kampf ums Kind hat mich mürbe gemacht und ich habe erkennen müssen,
dass einem der (vorgebliche) Rechtsstaat und seine Institutionen im Bemühen um sein Kind nicht nur nicht dienlich sind,
sondern die Mutter bei der Entsorgung und Ausgrenzung des Vaters aktiv unterstützen.
Ich hatte in meinem Leben immer wieder mit Depressionen zu tun, wovon meine Ex auch wusste,
und dieses bei jeder Verhandlung gegen mich ausschlachtet.
Die ganze Kindesentzug-Nummer und die unfreiwillige Don-Quijote-Rolle haben mich psychisch noch weiter runtergezogen.
Zu Beginn von Corona habe ich meinen Job hingeschmissen,
weil ich auch keinen Sinn darin sah meine Ex und diesen Staat bei meiner Entsorgung finanziell zu belohnen.
Inzw. bin ich Bürgergeldler.
Durch div. inoffizielle Nebentätigkeiten komme ich halbwegs OK über die Runden.
Trotz der Tatsache, dass ich nur ein Zaungast und Besuchsonkel bin, habe ich mich wirklich immer 100%ig um eine innige,
liebevolle und stabile Bindung zu meinem Kind bemüht.
Und zum Glück hat das hingehauen. Unsere gemeinsame Zeit ist super, ich biete ihm wirklich viel.
Es will immer wieder zu mir und kann sich eher schlecht von mir trennen.
Im Laufe der letzten Jahre habe ich zwei Umgangsverfahren geführt, die zur Folge hatten,
dass ich trotz aller Hürden erreichen konnte,
dass ich sukzessiv mehr Zeit mit meinem Kind vom Gericht anerkannt bekam.
Seit 2,5 Jahren kann mein Kind bei mir jedes 2. WE übernachten, was absolut problemlos klappt.
Dennoch war die Ex erfolgreich damit, dass mir mein Wunsch die Schulferien hälftig zu teilen vom Gericht verwehrt wurde.
Da mein Kind sich inzw. bestens artikulieren kann und nach dem Sommer eingeschult wird,
möchte ich einen erneuten Anlauf bei Gericht wagen.
Die zentralen Punkte meines geplanten Antrags sind:
1. Hälftige Schulferien
2. Ermöglichung von (Video)Telefonaten zw. Kind und Vater an zwei Tagen in der Woche.
(Hierzu stelle ich auch gerne das Handy zur Verfügung, das die Mutter für das Kind verwalten kann)
Wie ist eure Einschätzung -
Ist das realistisch erreichbar, angesichts der folgenden Defizite und Widerstände?
1. Bestehende Arbeitslosigkeit
2. Habe nur eine kleine Wohnung, kann dem Kind kein eigenes Zimmer stellen
3. Mutter wird wieder argumentieren, ich sei zu depressiv, um „so lange“ Umgang mit dem Kind am Stück zu haben.
(Diagnosen liegen weder der Gegenseite noch dem Gericht vor. Ich habe die Vorwürfe zwar bestritten allerdings nicht widerlegen
können. Im Falle einer Anregung einer Begutachtung würde ich diese ablehnen, da ich darin keine Chance der Verbesserung meiner
Ausgangslage sehe)
4. Mutter wird behaupten, das Kind hätte keinen immanenten Wunsch mit mir zu telefonieren.
Wobei ich mir recht sicher bin, dass es bei einer zu erwartenden (erneuten) Befragung durch die Verfahrensbeiständin
diesen Wunsch frei äußern würde.