25-01-2023, 10:52
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 25-01-2023, 10:55 von NurErzeuger.)
Zu deiner letzten Frage. Anregen kannst Du grundsätzlich alles. Du kannst auch darauf hinweisen, wie pervers es ist ein Kind überhaupt zu befragen. Du kannst vortragen, was ich geschrieben habe. Der Ausgang ist immer derselbe. Der Richter entscheidet, was er will und scheitern kann/wird es an der eigentlichen Entscheidungsinstanz der Kindsmutter. Ist wie eine Gleichung. Und Hilfe gibt es keine... außer evtl. moralische.