25-01-2023, 11:44
1. Nein. Wenn das der Richter offiziell macht und damit begründet, fällt er heftig auf die Schnauze. Wenn du Teilzeit beginnst um "gut Wetter" zu machen", wirst du damit auf die Schnauze fallen. In so einer Situation wird jede Veränderung deinerseits negativ kommentiert. Du öffnest damit nur den Weg zu nachfolgendem Unterhaltsärger ("er könnte auch Vollzeit"), Inflexibilität, Dingen die später gegen dich gerichtet werden.
2. Gutachten höchst unwahrscheinlich. Auch deshalb, weil es keiner der Antragsgegner bezahlt. Oft wird sowas begonnen, um den Vater finanziell zu quälen und auszutrocken. Eine der unausgesprochenen endlosen Juristenchweinereien. Wie auch der Trick mit der Fragestellung und der Gutachterauswahl. Bei dir ist aber schon jetzt nichts zu holen. Deine Mitwirkung an einer Begutachtung kannst du ablehnen. Ändert aber nichts. Kein Argument.
3. Alles ist möglich. Du kannst explizit beantragen, dass das Kind mit der Verfahrenspflegerin (die das Kind am besten kennen würde) sprechend darf, nicht im Umfeld der Mutter. Wenn die üblichen Einwände kommen: Das Kind komme in die Schule, da lerne es täglich Menschen kennen und mit ihnen sprechen.
Das Problem ist: Der Richter kann trotzdem tun und lassen was er will. Er kann ungestraft pädagogische Katastrophen verursachen, er kann ohne Begründung alles ablehnen was konstruktiv und sinnvoll ist, wenn dem Richter ein Furz quer im Darm sitzt verhungert jeder Antrag. Das ist Familienrecht in Deutschland im Jahre 2023.
2. Gutachten höchst unwahrscheinlich. Auch deshalb, weil es keiner der Antragsgegner bezahlt. Oft wird sowas begonnen, um den Vater finanziell zu quälen und auszutrocken. Eine der unausgesprochenen endlosen Juristenchweinereien. Wie auch der Trick mit der Fragestellung und der Gutachterauswahl. Bei dir ist aber schon jetzt nichts zu holen. Deine Mitwirkung an einer Begutachtung kannst du ablehnen. Ändert aber nichts. Kein Argument.
3. Alles ist möglich. Du kannst explizit beantragen, dass das Kind mit der Verfahrenspflegerin (die das Kind am besten kennen würde) sprechend darf, nicht im Umfeld der Mutter. Wenn die üblichen Einwände kommen: Das Kind komme in die Schule, da lerne es täglich Menschen kennen und mit ihnen sprechen.
Das Problem ist: Der Richter kann trotzdem tun und lassen was er will. Er kann ungestraft pädagogische Katastrophen verursachen, er kann ohne Begründung alles ablehnen was konstruktiv und sinnvoll ist, wenn dem Richter ein Furz quer im Darm sitzt verhungert jeder Antrag. Das ist Familienrecht in Deutschland im Jahre 2023.