28-01-2023, 14:07
(28-01-2023, 13:47)bubi schrieb:(28-01-2023, 03:09)rsdkh schrieb:(26-01-2023, 12:35)p__ schrieb: In Deutschland kann man INPOL über sich selbst abfragen und das Bundeszentralregister gibts sowieso Auskunft.
https://www.prigge-recht.de/auskunft-aus...icherungen
Ein Anwalt hat das für mich getan. Sie geben immer noch keine Auskunft. Sie wollen einen gültigen und aktuellen Ausweis. Nicht einen abgelaufenen.
Seltsam ist, dass sie schreiben, dass alles andere abgedeckt werden kann, nur nicht der Name und das Bild. Woher sollen sie dann wissen, ob der Ausweis noch gültig ist?
Dann mach das doch erstmal so. Alles Schwärzen was du darfst und dann nochmal hinschicken.
Ich habe zuerst eine nette E-Mail an die Botschaft geschickt und nach der Beantragung eines vorläufigen Reisepasses gefragt. Ich zögere, direkt dorthin zu gehen und einen Antrag zu stellen, denn ich habe von Botschaften (insbesondere der in Bangkok) gelesen, die gerne die örtliche Einwanderungspolizei anrufen, nachdem sie die Passentziehung ausgesprochen haben.
Aber für mich gibt es einen noch dunkleren Grund: Mein Pass ist 2005 abgelaufen, und ich habe von diesem Jahr an bis heute illegal in diesem Land gelebt. Ja, ja, eine beispielslose Dummheit, das gebe ich zu. Aber es nützt nichts, über verschüttete Milch zu weinen.
Ich mache mir weniger Sorgen über das, was sich noch auf den INPOL- oder SIS-Computern befinden könnte. Es könnte sogar schon verjährt sein. Mein größtes Dilemma ist, wie ich dieses Land verlassen kann, selbst wenn ich die richtigen Papiere bekomme.