29-01-2023, 21:14
Danke für dein ausführliches Schreiben . Ja, die Gründe kenne ich jetzt ganz genau. Bei meinem Terefongespräch mit dem Bafög-Amt hat der Sachbearbeiter gesagt, ich soll mir nicht so sicher sein das ich mit Unterhalt raus bin.
Es gibt die eine Ausnahmesituation: Wenn bereits vor der ersten Berufsausbildung auch nur ein Elternteil sagt, der Junge macht zeitnah nach der Berufsausbildung ein zweite Ausbildung (Studium, Aufbauschule, usw.) so besteht die Unterhaltspflicht auch weiterhin. Es reicht schon wenn die Kindsmutter behauptet, sie hätte dies so gesagt. Ich weiß nämlich gar nichts davon.
Es gibt die eine Ausnahmesituation: Wenn bereits vor der ersten Berufsausbildung auch nur ein Elternteil sagt, der Junge macht zeitnah nach der Berufsausbildung ein zweite Ausbildung (Studium, Aufbauschule, usw.) so besteht die Unterhaltspflicht auch weiterhin. Es reicht schon wenn die Kindsmutter behauptet, sie hätte dies so gesagt. Ich weiß nämlich gar nichts davon.