29-01-2023, 21:57
Es gibt keine eindeutig definierten Ausnahmeszenarien, sondern nur einen Riesenhaufen von Gerichtsurteilen, die mal so, mal so entscheiden.
Zunächst mal ist die Unterhaltspflicht mit der ersten abgeschlossenen Ausbildung rum. Wenn dann nochmal Unterhalt gefordert wird, dann liegt die Pflicht zu einer schlüssigen Begründung ganz auf Seiten des Kindes. Es gibt solche Begründungen, aber unsubstantiierte Behauptungen über weitere Ausbildungen sind dabei nichts oder nur sehr wenig wert. Das muss anders begründet werden. Ich führe die Beispielliste schlüssiger Begründungen hier nicht auf, um keine Anleitungen für Unterhaltsforderer zu geben, aber da im Konfliktfall sowieso Anwaltspflicht herrscht werden die sich damit ohnehin beschäftigen.
Darüber diskutierst du keinesfalls mit dem Amtshintern vom Bafög-Amt. kein Wort. Das sind nicht deine Freunde und die sind nicht neutral, sondern sie sind der Feind, der im Zweifel jedes einzelne Wort von dir gegen dich nutzen wird oder wenigstens als Informationsvorsprung nutzt. Bei übergegangenen Ansprüchen wird das Amt dein direkter Gegner, auch vor Gericht.
Zunächst mal ist die Unterhaltspflicht mit der ersten abgeschlossenen Ausbildung rum. Wenn dann nochmal Unterhalt gefordert wird, dann liegt die Pflicht zu einer schlüssigen Begründung ganz auf Seiten des Kindes. Es gibt solche Begründungen, aber unsubstantiierte Behauptungen über weitere Ausbildungen sind dabei nichts oder nur sehr wenig wert. Das muss anders begründet werden. Ich führe die Beispielliste schlüssiger Begründungen hier nicht auf, um keine Anleitungen für Unterhaltsforderer zu geben, aber da im Konfliktfall sowieso Anwaltspflicht herrscht werden die sich damit ohnehin beschäftigen.
Darüber diskutierst du keinesfalls mit dem Amtshintern vom Bafög-Amt. kein Wort. Das sind nicht deine Freunde und die sind nicht neutral, sondern sie sind der Feind, der im Zweifel jedes einzelne Wort von dir gegen dich nutzen wird oder wenigstens als Informationsvorsprung nutzt. Bei übergegangenen Ansprüchen wird das Amt dein direkter Gegner, auch vor Gericht.