03-02-2023, 23:05
Erstmal: Dein Selbstbehalt ist niedriger. Du bist nur teilzeitbeschäftigt, damit liegst du bei §1615l BGB zwischen den bereits genannten 1510 EUR und den 1385 EUR, Punkt D Nr. 3 Düsseldorfer Tabelle.
1. Berufsbedingte Aufwendungen sind je nach OLG-Bezirk mal ganz, mal gelegentlich, mal nicht abziehbar. Im Zweifelsfall musst du sie einzeln nachweisen. Die erlaubten Abzüge dürften aber aufgrund deiner Teilzeittätigkeit geringer werden. Für Betreuungsunterhalt musst du dein Vermögen nicht verwerten, aber die Vermögenserträge.
2. In deinem Fall dürfte das durchgehen. Du bist ja nicht grundlos teilzeitbeschäftigt und der Mindestunterhalt wird gezahlt.
3. Ja, auch wenn es paranoid klingt und vielleicht nie Grund dazu entsteht. Das Problem ist nicht die Gegenwart. Aber die Kindesunterhaltspflicht ist verflucht lang, eine ganze Generation lang. Da passiert so viel und dann greifen sie dir in die Schatulle. Jobübergänge misslingen, Krankheit oder Krankheitsphasen verderben dir das Einkommen (häufigster Grund), alles mögliche kann schiefgehen. Und du bist trotzdem weiterhin voll verpflichtet. Alle Risiken hast du ganz allein zu tragen.
Im Moment seid ihr aber noch zusammen? Dir missfällt es aber, dass sie kräftig aufs Ausgabenpedal drückt und du willst deshalb die Beziehung beenden? Die späte Beurkundung der Vaterschaft hat auch Nachteile. Erst ab dann kannst du auch die gemeinsame Sorge beurkunden.Wenn die Damen dann eine Ex ist, wird sie dem vielleicht nicht mehr zustimmen.
1. Berufsbedingte Aufwendungen sind je nach OLG-Bezirk mal ganz, mal gelegentlich, mal nicht abziehbar. Im Zweifelsfall musst du sie einzeln nachweisen. Die erlaubten Abzüge dürften aber aufgrund deiner Teilzeittätigkeit geringer werden. Für Betreuungsunterhalt musst du dein Vermögen nicht verwerten, aber die Vermögenserträge.
2. In deinem Fall dürfte das durchgehen. Du bist ja nicht grundlos teilzeitbeschäftigt und der Mindestunterhalt wird gezahlt.
3. Ja, auch wenn es paranoid klingt und vielleicht nie Grund dazu entsteht. Das Problem ist nicht die Gegenwart. Aber die Kindesunterhaltspflicht ist verflucht lang, eine ganze Generation lang. Da passiert so viel und dann greifen sie dir in die Schatulle. Jobübergänge misslingen, Krankheit oder Krankheitsphasen verderben dir das Einkommen (häufigster Grund), alles mögliche kann schiefgehen. Und du bist trotzdem weiterhin voll verpflichtet. Alle Risiken hast du ganz allein zu tragen.
Im Moment seid ihr aber noch zusammen? Dir missfällt es aber, dass sie kräftig aufs Ausgabenpedal drückt und du willst deshalb die Beziehung beenden? Die späte Beurkundung der Vaterschaft hat auch Nachteile. Erst ab dann kannst du auch die gemeinsame Sorge beurkunden.Wenn die Damen dann eine Ex ist, wird sie dem vielleicht nicht mehr zustimmen.