04-02-2023, 12:44
Korrekt. Du bist gut informiert. Die Zweijahresfrist beginnt erst ab Rechtskraft einer eventuellen gerichtlichen Entscheidung (egal ob Vergleich oder Beschluss), nicht ab der letzten Auskunftserteilung.
Aber wie immer: Sie versuchen den Betrug halt mal und ignorieren dabei das Recht. Geht ja nur gegen Unterhaltspflichtige.
Aber wie immer: Sie versuchen den Betrug halt mal und ignorieren dabei das Recht. Geht ja nur gegen Unterhaltspflichtige.