Will das Thema nochmal aufwärmen.
Mir erging es heute genau so wie Seppo.
Bin geschieden, ein gemeinsames Kind, gemeinsames Sorgerecht, Kind (10) lebt bei Mutter.
Die Mutter hat gegen mich eine Auskunftssperre bei der Kranken- und Pflegeversicherung einrichten lassen.
Das Sozialrecht verpflichte die Krankenkasse angeblich nicht beiden Eltern Auskünfte zu erteilen.
Habe der oberste Sozialgerichtshof so entschieden. Natürlich hat niemand das Urteil zur Hand.
Ich müsse Informationen bei der Mutter einholen, die natürlich keine liefert.
Zu hören bekam ich auch, könne doch augenscheinlich sehen, wie es meinem Kind gehe, ob das nicht reiche.
Ich will die Auskunftssperre nun schriftlich bestätigt, und werde per Feststellungs- und Auskunftsklage dagegen vorgehen. Kasse sitzt im Herzen von München, Name habe ich wie Scholz leider vergessen.
Mir erging es heute genau so wie Seppo.
Bin geschieden, ein gemeinsames Kind, gemeinsames Sorgerecht, Kind (10) lebt bei Mutter.
Die Mutter hat gegen mich eine Auskunftssperre bei der Kranken- und Pflegeversicherung einrichten lassen.
Das Sozialrecht verpflichte die Krankenkasse angeblich nicht beiden Eltern Auskünfte zu erteilen.
Habe der oberste Sozialgerichtshof so entschieden. Natürlich hat niemand das Urteil zur Hand.
Ich müsse Informationen bei der Mutter einholen, die natürlich keine liefert.
Zu hören bekam ich auch, könne doch augenscheinlich sehen, wie es meinem Kind gehe, ob das nicht reiche.
Ich will die Auskunftssperre nun schriftlich bestätigt, und werde per Feststellungs- und Auskunftsklage dagegen vorgehen. Kasse sitzt im Herzen von München, Name habe ich wie Scholz leider vergessen.